Unterstützungsmöglichkeiten
Sie haben vor eine Ausbildung zu beginnen oder befinden sich bereits in einer Ausbildung und suchen hierbei eine Förderung?
Sie bilden aus und brauchen Unterstützung?
Nachfolgend finden Sie verschiedene Möglichkeiten dazu.
- Einstiegsqualifizierung (EQ)
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die Einstiegsqualifizierung - kurz EQ - ist ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 4 bis max. 12 Monaten. Ziel ist die anschließende Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis. Die Inhalte orientieren sich an den Verordnungen der anerkannten Ausbildungsberufe durch sogenannte Qualifizierungsbausteine.
Der Praktikant bzw. die Praktikantin wird praxisnah zur Lehre hingeführt und erkennt, ob er/sie sich für den Beruf eignet. Wichtig ist der Besuch der jeweiligen Fachklasse in der Berufsschule.
Unterstützung ist durch die Nutzung von "AsA flex" möglich. Auch können den Teilnehmenden an einer EQ Fahrtkosten erstattet werden. Die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit berät dazu.
Mit dem EQ-Teilnehmenden wird ein Vertrag unter Zahlung einer monatlichen Vergütung geschlossen. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag eine Förderung zur Vergütung bis zur Höhe von 276 Euro monatlich sowie einen pauschalierten Zuschuss zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 142 Euro (Stand 2024).
Am Ende des Praktikums erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Handwerkskammer ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der EQ.
Ob der Bewerber/die Bewerberin für die EQ infrage kommt, klärt der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Anschließend erhalten Sie von uns die Vertragsunterlagen.
- Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex)
Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex)
Sie haben Angst die Ausbildung nicht zu schaffen? Ihre Berufsschulnoten sind nicht so wie Sie es sich vorstellen? Das Ergebnis Ihrer Zwischenprüfung bzw. der Teil 1 der Gesellenprüfung liegt unter Ihren Erwartungen?
Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Ausbildungsleistungen bietet die "Assistierte Ausbildung flexibel" (AsA flex). Dem Azubi und dem Ausbildungsbetrieb entstehen dafür keine Kosten. Die Angebote erfolgen normalerweise außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit.
Sie erhalten Unterstützung in der Fachtheorie, in Wirtschafts- und Sozialkunde sowie bei Sprach- und Alltagsproblemen.
Den Antrag hierfür können Sie direkt bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit stellen.
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Berufsausbildungsbeihilfe - kurz BAB - wird während der beruflichen Ausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme geleistet.
Hierfür stellen Sie einen Antrag bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Lehrling seinen Hauptwohnsitz hat bzw. im Online-Angebot der Agentur für Arbeit.
Wer erhält BAB?
- wer während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen kann, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist
- Azubis, die älter als 18 Jahre oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind (oder waren)
- wer mindestens ein Kind hat, aber selbst nicht mehr bei seinen Eltern wohnt
- wem die erforderlichen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowie für Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Die Höhe der BAB ist abhängig von
- dem Gesamtbedarf für die Ausbildung oder die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme und
- dem anzurechnenden Einkommen, wenn es sich um eine berufliche Ausbildung handelt.
Achtung: Die BAB kann auch nach Beginn der Ausbildung beantragt werden. Allerdings wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind.
Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de .
- Senior Experten Service (SES)
Senior Experten Service (SES)
Sie haben Probleme in der Berufsschule oder im Ausbildungsbetrieb? Sie befürchten, die bevorstehenden Prüfungen nicht zu schaffen oder spielen sogar mit dem Gedanken, die Ausbildung aufzugeben?
Damit es nicht soweit kommt, gibt es vom SES die Initiative VerA zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen. Ehrenamtlich tätige Fachleute im Ruhestand geben ausbildungsbegleitend ihr Know-how, beispielsweise zum Ausgleich fachlicher Defizite oder auch zur Unterstützung bei Konflikten, weiter. Für den Azubi und dem Ausbildungsbetrieb entstehen keine Kosten.
Die Anmeldung erfolgt über www.vera.ses-bonn.de (Anmeldeformular) oder direkt über den Regionalkoordinator, Herrn Achim Klisch, unter der Mailadresse .
- Verbundausbildung
Verbundausbildung
Ergänzend zur eigenen betrieblichen Ausbildung ist es möglich, in anderen Unternehmen oder Einrichtungen die Ausbildungsinhalte, die Bestandteil der Ausbildungsordnung sind, zu vermitteln.
Zuwendungsempfänger können Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten sein, deren Sitz oder Niederlassung sich im Freistaat Sachsen befindet.
Gefördert lt. Förderrichtlinie wird die Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund, das heißt, dass Ausbildungsinhalte in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zur eigenen Ausbildung vermittelt werden.
Der Ausbildungsbetrieb erhält für jeden Teilnehmer pro Woche beim Verbundpartner eine Pauschale in Höhe von 150 Euro. Die Teilnehmerwoche muss nicht zusammenhängend erbracht werden.
Bitte reichen Sie den Antrag schriftlich bei der Handwerkskammer ein.
Fördervoraussetzungen sowie weitere Informationen unter www.sab.sachsen.de
- Zusatzqualifikation
Zusatzqualifikation
Die Ausbildungsordnung schreibt die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten genau vor. Darüber hinausgehende Lehrgänge während der Ausbildung nennt man Zusatzqualifikationen. So ist es möglich, sowohl vertieftes Fachwissen für den gewählten Ausbildungsberuf als auch berufsübergreifendes Know-how während der vereinbarten Ausbildungszeit zu erwerben.
Zusatzqualifikationen werden vom Freistaat Sachsen über die Sächsische Aufbaubank (SAB) gefördert. Den Förderantrag können Sie über den Bildungsträger stellen, der die Zusatzqualifikation anbietet.
Weitere Informationen unter www.sab.sachsen.de