Abschluss- und Gesellenprüfung im Handwerk
Am Ende der Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf stehen die Gesellen- oder Abschlussprüfungen. Diese finden zweimal im Jahr statt, jeweils im Sommer (Juni - August) und im Winter (Dezember - Februar).
Seit einiger Zeit gilt für eine Reihe von Ausbildungsberufen die gestreckte Gesellen-/Abschlussprüfung. Welche Berufe das sind, können Sie in der Übersicht über die gestreckte Gesellen- und Abschlussprüfung nachlesen.
Nachfolgend finden Sie alle wesentlichen Hinweise
- Zulassungsvoraussetzung
Zulassungsvoraussetzung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
- seine vorgeschriebene Ausbildungszeit absolviert hat (siehe entsprechende Ausbildungsordnung), d. h. aktive Teilnahme an allen vorgeschriebenen Maßnahmen
- an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung/Gesellen- oder Abschlussprüfung Teil 1 teilgenommen hat
- seine Ausbildungsnachweise geführt hat
- mit seinem Lehrverhältnis in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer eingetragen ist
- die Anmeldung fristgerecht eingereicht hat
Hinweis:
Die Einladung wird ca. 4 Wochen vor dem ersten Prüfungstag an den Ausbildungsbetrieb versandt. Dieser ist verpflichtet, die Einladung an den Prüfungsteilnehmer weiterzureichen. - Anmeldung zur Prüfung
Anmeldung zur Prüfung
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt durch die Handwerkskammer Chemnitz an den Ausbildungsbetrieb. Für die Anmeldung selbst ist der Lehrling verantwortlich.
Mit der Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Ausbildungsnachweis
Wird der Ausbildungsnachweis elektronisch geführt, müssen Sie bitte die Hinweise sowie unsere Vorlage für die "Erklärung zum elektronisch übermittelten Ausbildungsnachweis" beachten. - Kopie der Bescheinigung der Zwischenprüfung
- Kopie der Zertifikate der überbetrieblichen Lehrunterweisungen
Anmeldeformulare
Anmeldung Gesellen-/Abschlussprüfung
Anmeldung Gesellenprüfung - Friseur
Anmeldung Abschlussprüfung - Automobilkaufmann/-frau und Kaufmann/-frau für Büromanagement
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Ausbildungsnachweis
- Prüfungstermine
Prüfungstermine
Die Handwerkskammer Chemnitz hat zwei Prüfungszeiträume für die Gesellen-/Abschlussprüfungen festgelegt. Die Prüfungstermine befinden sich im Regelfall in diesen Zeiträumen.
Unsere Prüfungszeiträume sind:
- Gesellen-/ Abschlussprüfungen bzw. Teil 2 Gesellen-/ Abschlussprüfungen Winter
Der Prüfungszeitraum erstreckt sich vom 01.12. – 28.02. d. J. - Zwischenprüfung/Teil 1 Gesellenprüfung
Der Prüfungszeitraum erstreckt sich vom 01.04. - 30.06. d. J. - Gesellen-/ Abschlussprüfungen bzw. Teil 2 Gesellen-/Abschlussprüfungen Sommer
Der Prüfungszeitraum erstreckt sich vom 01.06. - 31.08. d. J.
Die aktuellen Prüfungstermine der schriftlichen Prüfungsteile von ausgewählten Berufen finden Sie in dieser Auflistung.
- Gesellen-/ Abschlussprüfungen bzw. Teil 2 Gesellen-/ Abschlussprüfungen Winter
- Vorzeitige Prüfung
Vorzeitige Prüfung
Einen Antrag auf vorzeitige Zulassung kann grundsätzlich jeder Lehrling stellen, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
- Der Notendurchschnitt der Zwischenprüfung bzw. des Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung muss mindestens 2,49 sein.
- Das zuletzt erstellte Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern bzw. Lernfeldern muss einen Notendurchschnitt von mindestens 2,49 ausweisen.
- Der Ausbildungsbetrieb bescheinigt Ihnen auch in der Praxis gute bis sehr gute Leistungen.
- Der Antrag wurde fristgerecht eingereicht.
- Die Mindestlehrzeit wurde absolviert.
Entsprechend den Ausbildungszeiten lt. Lehrplan sind die Mindestlehrzeiten:
- 3 1/2 Jahre --> 24 Monate
- 3 Jahre --> 18 Monate
- 2 Jahre --> 12 Monate
Abgabefristen für einen Antrag auf vorzeitige Zulassung:
Der Antrag muss rechtzeitig zur Entscheidung eingereicht werden. Die Gründe hierfür liegen in der Organisation und Absicherung der Prüfungen.
Für Ausbildungsberufe, welche durch einen Prüfungsausschuss der HWK Chemnitz geprüft werden, gelten die nachfolgenden Abgabefristen:
- bis 15.12. des Jahres für Prüfungen im Sommer des nächsten Jahres (01.06. - 31.08. des Jahres)
- bis 01.07. des Jahres für Prüfungen im Winter (01.12. - 28.02. des Jahres)
Für Ausbildungsberufe, welche nicht durch einen Prüfungsausschuss der HWK Chemnitz geprüft werden, gelten die nachfolgenden Abgabefristen:
- bis 01.12. des Jahres für Prüfungen im Sommer des nächsten Jahres
- bis 01.05. des Jahres für Prüfungen im Winter
Die Höhe der anfallenden Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Chemnitz.
- Wiederholungsprüfung
Wiederholungsprüfung
Haben Sie die Prüfung nicht bestanden, können Sie diese zweimal wiederholen. Bereits bestandene Prüfungsteile oder -fächer müssen Sie nicht erneut ablegen, wenn Sie sich innerhalb von 2 Jahren zur nächsten Prüfung anmelden (Anmeldung zur Wiederholungsprüfung).
Wir empfehlen Ihnen bei einer nicht bestanden Prüfung eine Lehrvertragsverlängerung. Besprechen Sie die Verlängerung mit Ihrem Betrieb und reichen diese in der Handwerkskammer Chemnitz ein.
Bei Fortführung des Lehrvertrages besteht Berufsschulpflicht. Haben Sie die Kenntnisprüfung bestanden, können Sie eine Befreiung von der Berufsschulpflicht beim Landesamt für Schule und Bildung beantragen.
- Zeugnis verloren
Zeugnis verloren
Sie haben Ihr Prüfungszeugnis und Ihren Gesellenbrief/Urkunde verloren?
Kein Problem. Wir stellen Ihnen gern eine Zweitschrift Ihrer Dokumente aus.
Senden Sie uns einfach eine E-Mail mit folgenden personenbezogenen Daten zu:
- Name, ggf. Geburtsname
- Geburtsdatum
- aktuelle Anschrift
- Abschlussjahr Ihrer Berufsausbildung
- erlernte Beruf
- Ausbildungsbetrieb
Oder rufen Sie uns an.
- Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen
Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen
Sie haben Ihre Prüfungsergebnisse erhalten und diese sind anders ausgefallen als erwartet?
Nach Beendigung der Prüfung ist es möglich einen Antrag auf Einsichtnahme in die Prüfung zu stellen. Den Antrag reichen Sie bitte schriftlich und formlos in der Handwerkskammer Chemnitz ein.
- Kosten
Kosten
Die aktuellen Kosten rund um die Abschluss- und Gesellenprüfungen finden Sie im Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Chemnitz.
Berufsabschluss nachholen
Sind Sie schon längere Zeit in einem Beruf tätig und arbeiten erfolgreich in Ihrem Bereich? Haben jedoch bislang den entsprechenden Berufsabschluss nicht absolviert? Sie haben die Möglichkeit, dies mit einer externen Prüfung nachzuholen.
Voraussetzungen hierfür sind, dass Sie:
- das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in einem Beruf tätig waren oder
- anderweitig glaubhaft darlegen können, dass Sie über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen
Hierfür reichen Sie bitte einen formlosen, schriftlichen Antrag bei der Handwerkskammer Chemnitz sowie Nachweise der bisher ausgeführten Tätigkeiten (z. B. Arbeitszeugnisse, Lehrgangszertifikate,...) ein.
Ein Mitarbeiter wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzten und das weitere Vorgehen besprechen.
Berufsspezifische Prüfungsinformationen
Nachfolgend stellen Abschluss- und Gesellenprüfungsausschüsse in ausgewählten Berufen Informationen für die bevorstehenden Abschluss- und Gesellenprüfungen bereit.
Hinweis: Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
- Zahntechniker/-in
Zahntechniker/-in
Gesellenprüfung nach der Ausbildungsverordnung von 1997 (keine gestreckte Gesellenprüfung)
- Hinweise zur Prüfung
- Anfertigung Infomappe Gesellenprüfung
- Muster Onlinemappe
- Nr. 1a - Planen Brückenprothese
- Nr. 2a - Planen Primärteil
- Nr. 3a - Planen Modellgussprothese
- Nr. 4 - Arbeitsauftragsschein Arbeitsprobe
- Nr. 4a - Planen Tot P-Modellation
- Nr. 10 - Brückenprothese Prüfstück 1
- Nr. 11 - Primärteil, Fräsung Prüfstück 2
- Nr. 12 - Modellgussprothese Prüfstück 3
- Nr. 13 - R Totale Prothese Arbeitsprobe 3
Gesellenprüfung Teil 1 nach der Ausbildungsverordnung von 2022 (gestreckte Gesellenprüfung)
- Informationen folgen.
Gesellenprüfung Teil 2 nach der Ausbildungsverordnung von 2022 (gestreckte Gesellenprüfung)
- Informationen folgen.
Ansprechpartner:
N.N.
Telefon: 0371 5364-127