Es sind Hände zu sehen, die Holz an einer Hobelbank bearbeiten.
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Berichtsheft - schriftlicher Ausbildungsnachweis

In den Verordnungen über die Berufsausbildung der verschiedenen Ausbildungsberufe ist die Führung eines Ausbildungsnachweises vorgeschrieben. Dieser dient dazu, den tatsächlichen zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung zu belegen. Als Ausbildungsbetrieb sind sie verpflichtet, die Ausbildungsnachweise kostenfrei zur Verfügung zu stellen (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG). Außerdem müssen Sie Ihrem Auszubildenden während der Ausbildungszeit Gelegenheit geben, das Berichtsheft zu führen.
Bei Streitfällen über die Ordnungsmäßigkeit der Ausbildung gilt der Ausbildungsnachweis als Beleg für die tatsächlich durchgeführte Ausbildung.

 

Inhalt des Ausbildungsnachweises

Der Ausbildungsnachweis ist üblicherweise nach Wochen gegliedert, die wiederum nach einzelnen Tagen unterteilt sind. Sie als Auszubildende/-r müssen während der gesamten Ausbildungszeit regelmäßig, mindestens wöchentlich, einen Ausbildungsnachweis stichwortartig führen.

Das gilt für

  • die praktischen Ausbildung im Betrieb 
  • die bei der Überbetrieblichen Ausbildung in den Bildungs- und Technologiezentren durchgeführten Tätigkeiten
  • die Fächer der Berufsschule mit dem jeweils unterrichteten Lehrstoff.

Der Ausbildungsnachweis wird so zum Kontrollmittel über die ordnungsgemäße und vollständige Berufsausbildung.

Fehlzeiten durch Krankheit oder Urlaub müssen ebenfalls festgehalten werden.

Der verantwortliche Ausbilder muss den Ausbildungsnachweis regelmäßig, mindestens monatlich, kontrollieren und gegenzeichnen bzw. bestätigen.