Berichtsheft - schriftlicher Ausbildungsnachweis
In den Verordnungen über die Berufsausbildung der verschiedenen Ausbildungsberufe ist die Führung eines Ausbildungsnachweises vorgeschrieben. Dieser dient dazu, den tatsächlichen zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung zu belegen. Als Ausbildungsbetrieb sind sie verpflichtet, die Ausbildungsnachweise kostenfrei zur Verfügung zu stellen (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG). Außerdem müssen Sie Ihrem Auszubildenden während der Ausbildungszeit Gelegenheit geben, das Berichtsheft zu führen.
Bei Streitfällen über die Ordnungsmäßigkeit der Ausbildung gilt der Ausbildungsnachweis als Beleg für die tatsächlich durchgeführte Ausbildung.