Es sind Hände zu sehen, die Holz an einer Hobelbank bearbeiten.
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Weiterbildungsstipendium - Begabtenförderung Berufliche Bildung

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Weiterbildungen, zum Beispiel Handwerksmeister, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen oder Intensivsprachkurse.

Die Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung (SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF die bundesweite Durchführung.

 

  • Wer wird gefördert?

    Wer wird gefördert?

    Junge Absolventen einer Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind und die Aufnahmebedingungen durch ihre Qualifizierung nachgewiesen haben.

    Die Qualifizierung wird nachgewiesen

    • durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit besser als "gut"
    • oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
    • oder durch umfassend begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule

    Hinweis: Vollzeitstudierende an Hochschulen und Hochschulabsolventen können nach dieser Richtlinie nicht gefördert werden.

  • Was wird gefördert?

    Was wird gefördert?

    Durch Zuschüsse zu den Kosten werden gefördert:

    • anspruchsvolle Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen
    • anspruchsvolle Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen
    • Intensivsprachkurse im muttersprachlichen Ausland
    • berufsbegleitende Studiengänge, die auf die Ausbildung und die aktuelle Berufstätigkeit fachlich und inhaltlich aufbauen
  • Förderart, Förderdauer und Förderumfang

    Förderart, Förderdauer und Förderumfang

    Über drei Jahre hinweg können auf Antrag Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 Euro, in drei Jahren insgesamt bis zu 8.700 Euro gezahlt werden. Der Eigenanteil an den förderfähigen Kosten beträgt 10 Prozent.

    Nicht gefördert werden:

    • Bildungsmaßnahmen, die zur betriebsüblichen Weiterbildung gehören
    • Bildungsmaßnahmen, die den Qualifizierungszielen nicht entsprechen
    • Bildungsmaßnahmen, die der Vorbereitung auf allgemeinbildende Bildungsabschlüsse dienen
  • So funktioniert's

    So funktioniert's

    Bewerbung bei der zuständigen Stelle einreichen. Nach bestätigter Aufnahme in das Förderprogramm innerhalb der ersten sechs Monate einen Antrag auf Förderung einreichen.

    1. konkrete Bildungsmaßnahme auswählen
    2. Antrag ausfüllen und einreichen
    3. Vereinbarung unterzeichnen
    4. Anmeldung zum Lehrgang
    5. Abrechnung der förderfähigen Kosten während bzw. nach der Weiterbildung
    6. Zertifikat, Prüfungsurkunde der zuständigen Stelle übergeben

     

    ACHTUNG: Bewerbungsschluss ist der 30. November!

    Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

  • Weitere Informationen

    Weitere Informationen