Es sind Hände zu sehen, die Holz an einer Hobelbank bearbeiten.
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Überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU)

Die überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU) ist Bestandteil der dualen Berufsausbildung im Handwerk und ergänzt den betrieblichen Teil der Ausbildung. ÜLU-Kurse sind prak­tische Lehrgänge, die berufsspezifisch vom ersten bis zum vierten Ausbildungsjahr durchge­führt werden. Sie vermitteln berufsbezogene praktische Fertigkeiten und Kenntnisse.

 

Informationen

  • Was ist ÜLU?

    Was ist ÜLU?

    Die überbetriebliche Lehrunterweisung ergänzt die Ausbildung im Betrieb in der beruflichen Grund- und Fachbildung unabhängig von der betrieblichen Produktion bzw. Dienstleistung. Sie vermittelt berufsspezifische praktische Fertigkeiten und Kenntnisse. Durch die Ausbildung in Lehrwerkstätten wird den Auszubildenden systematisches und produktionsunabhängiges Lernen ermöglicht. Ziel ist, für alle Auszubildenden ein einheitlich hohes und breites Ausbildungsniveau sicher zu stellen unabhängig vom Ausbildungsbetrieb.

    Die Lehrgangsinhalte und die Dauer werden gemeinsam durch die jeweiligen Zentralverbände mit dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) erarbeitet. Für die Bauberufe gilt die Stufenausbildung Bau im Bauhauptgewerbe. Grundlage dazu bilden die Übungsreihen vom Berufsbildungsinstitut (BiBB).

    Der Berufsbildungsausschuss und die Vollversammlung der Handwerkskammer Chemnitz beschließen die HPI-Rahmenlehrpläne. Damit werden diese für den Beruf im Kammerbezirk Chemnitz gültig.

  • Besteht Teilnahmepflicht zur ÜLU?

    Besteht Teilnahmepflicht zur ÜLU?

    Jeder Auszubildende, dessen Ausbildungsverhältnis in der Zuständigkeit der Handwerkskammer Chemnitz liegt, ist verpflichtet, an den von der Handwerkskammer Chemnitz angebotenen Pflichtkursen der ÜLU teilzunehmen. Gleiches gilt, wenn eine von der Handwerkskammer Chemnitz anerkannte Ausbildungsstätte mit Zustimmung der Handwerkskammer überbetriebliche Lehrunterweisungen durchführt.

    Die Teilnahmepflicht zu Kursen der überbetrieblichen Lehrunterweisung wurde durch die Vollversammlung der Handwerkskammer Chemnitz beschlossen.

    Auszubildende sind für die Dauer der ÜLU-Maßnahme vom Ausbildungsbetrieb freizustellen und zum Besuch der überbetrieblichen Lehrunterweisung anzuhalten.

     

  • Wie erfolgt die Anmeldung zur ÜLU?

    Wie erfolgt die Anmeldung zur ÜLU?

    Jeder aktive Ausbildungsbetrieb im Kammerbezirk Chemnitz erhält rechtzeitig (ca. 8 Wochen vorher) eine Einladung zu den Pflichtkursen sowie den freiwilligen Kursen der überbetrieblichen Lehrunterweisung, sofern für den entsprechenden Ausbildungsberuf ÜLU-Kurse angeboten werden. Diese Einladung muss nicht bestätigt werden. Eine Anmeldung zur ÜLU durch die Auszubildenden oder die Ausbildungsbetriebe ist deshalb nicht notwendig.

    Kann ein eingeladener Teilnehmer aus zwingenden betrieblichen Gründen oder wegen Krankheit jedoch nicht an der ÜLU teilnehmen, kann nach rechtzeitiger Meldung auch ein Ersatztermin vereinbart werden. Bei den freiwilligen Kursen (Fakultativkurse) kann der Ausbildungsbetrieb von der Einladung zurücktreten.

  • Wo findet die ÜLU statt?

    Wo findet die ÜLU statt?

    Die Kurse der  überbetrieblichen Lehrunterweisung finden in der Regel in den Bildungs- und Technologiezentren der Handwerkskammer Chemnitz in Chemnitz und Plauen bzw. in den von der Handwerkskammer beauftragten externen Ausbildungsstätten statt.

    Den Durchführungsort entnehmen Sie dem jeweiligen Berufs-Informationsblatt aus dem ÜLU-Bildungsprogramm sowie der Einladung zu den ÜLU-Kursen.

    Auf Antrag des Handwerkunternehmens kann die überbetriebliche Lehrunterweisung auch an anderen Orten durchgeführt werden.

     

  • Gibt es Übernachtungsmöglichkeiten?

    Gibt es Übernachtungsmöglichkeiten?

    Für Auszubildende, die an Kursen der  überbetrieblichen Lehrunterweisung der Handwerkskammer Chemnitz im Bildungs- und Technologiezentrum in Chemnitz teilnehmen, stehen Übernachtungsplätze im Internat der Handwerkskammer Chemnitz zur Verfügung. Für Ausnahmefälle, beispielsweise wenn das Internat ausgebucht ist, besteht eine Kooperation mit der Jugendherberge Chemnitz "eins". Für ÜLU-Kurse in Plauen können die Auszubildenden im Lehrhotel Plauen oder in der Jugendherberge "Alte Feuerwache" übernachten.

    Die Übernachtungen sind zwingend durch den Ausbildungsbetrieb vor Lehrgangsbeginn anzumelden, spätestens vier Wochen vorher. Dazu erhält der Ausbildungsbetrieb zusammen mit der Einladung ein Rückmeldeformular. Im Verhinderungsfall, z.B. bei Krankheit, ist die Anmeldung rechtzeitig zu stornieren.

    Die Gebühren für Übernachtungen im Internat Chemnitz betragen 40,00 EUR pro Übernachtung inkl. Halbpension. Für eine Lehrgangswoche der Grund- und Fachstufenkurse (nicht Bau) mit fünf Übernachtungen werden in Summe 200,00 EUR, abzüglich möglicher Zuwendungen 80,00 EUR, berechnet. Sind Übernachtungen bei externen Partnern notwendig (z.B. Lehrhotel Plauen oder Jugendherberge), werden deren Kosten in Rechnung gestellt.

    Für Ausbildungsbetriebe, die in Ausgleichskassen integriert sind, werden die Übernachtungsgebühren mit der jeweiligen Ausgleichskasse verrechnet.

  • Wer bezahlt die ÜLU?

    Wer bezahlt die ÜLU?

    Ist ein Ausbildungsbetrieb Mitglied einer Ausgleichskasse (Bauhaupt- und Baunebengewerbe), muss der Ausbildungsbetrieb für die Teilnahme an der überbetrieblichen Lehrunterweisung keine Kosten tragen, dies übernimmt die Ausgleichskasse. Allen anderen Ausbildungsbetrieben werden die Gebühren für die Teilnahme der Auszubildenden an den ÜLU-Kursen berechnet, unter Berücksichtigung etwaiger Fördermittel.

    Für ÜLU-Kurse an der Handwerkskammer Chemnitz muss der Ausbildungsbetrieb derzeit lediglich ein Drittel der ÜLU-Kosten selber tragen. Von den übrigen Kosten werden die Ausbildungsbetriebe durch Fördermittel entlastet1). Bei Grundstufenkursen werden zwei Drittel der Kosten durch den Freistaat Sachsen getragen. Bei Fachstufenkursen beträgt der Landesanteil ein Drittel, ein weiteres Drittel übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

    Die Beantragung der Fördermittel, die Abrechnung und die Bearbeitung aller Vorgänge zur Einhaltung der Förderbedingungen werden durch die Mitarbeiter der Handwerkskammer Chemnitz übernommen.

    1) im Rahmen der jeweils gültigen Richtlinien und vorbehaltlich der Zusagen der Fördermittelgeber und der Einhaltung aller Förderbedingungen

  • Blockpläne

    Blockpläne

    Der Unterricht an der Berufsschule kann in einem zeitlich zusammenhängenden Block (Blockunterricht) erfolgen.1)

    Im Blockplan sind die Zeiten für Berufsschulunterricht je Block dargestellt. Da in einigen Berufsschulen die Lehrlinge nicht nach dem Lehrjahr den Blöcken zugeordnet werden, empfehlen wir, sich an der zuständigen Berufsschule nach dem angewandten Blockplan zu erkundigen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite des Blockplanes.

    Blockplan 2024/2025

    1) § 17 Absatz 4 Schulordnung Berufsschule

  • Was ist QUALI-PLUS?

    Was ist QUALI-PLUS?

    In der Handwerkskammer Chemnitz wird eine Vielzahl berufspezifischer und berufsübergreifender Lehrgänge im Rahmen der beruflichen Erstausbildung zusätzlich zur ÜLU angeboten.

    QUALI-PLUS-Kurse sind freiwillige Lehrgänge für Auszubildende. Hier sollen weitere Fähigkeiten und Fertigkeiten über die Ausbildungsverordnung hinaus vermittelt werden, um das bestehende Wissen zu bestärken und noch zu erweitern.

    Alle aktuellen QUALI-PLUS Lehrgänge finden Sie in unserem aktuellen ÜLU-Bildungsprogramm nach Berufen sortiert.

    Anmeldeformular QUALI-PLUS

ÜLU-Bildungsprogramm

Informieren Sie sich im ÜLU-Bildungsprogramm über die Pflichtkurse und freiwilligen Kurse für jeden Ausbildungsberuf sowie über die zusätzlich angebotenen QUALI-PLUS-Kurse.