Zwischenprüfung/ Gesellenprüfung Teil 1
Je nach Ausbildungsberuf muss der Auszubildende eine Zwischenprüfung oder Gesellenprüfung Teil 1 ablegen. Es wird der erreichte Wissensstand der ersten 18 Monate der Ausbildung festgestellt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung bzw. Gesellenprüfung Teil 1 ist Voraussetzung, um zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
- Zwischenprüfung
Zwischenprüfung
Anders als bei dem Teil 1 der Gesellenprüfung geht das Ergebnis der Zwischenprüfung nicht in das Endergebnis der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung ein. Es wird hierbei lediglich der Leistungsstand festgestellt. Die Zwischenprüfung ist aber Zulassungsvoraussetzung für die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung.
- Gesellenprüfung Teil 1
Gesellenprüfung Teil 1
In einigen Berufen wird die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt. Der Inhalt bezieht sich auf die ersten 18 Ausbildungsmonate der Ausbildungsordnung. Die Gesellenprüfung Teil 1 geht in das Gesamtergebnis der Gesellenprüfung ein. Die Gewichtung ist in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Welche Berufe das sind, können Sie in der Übersicht über die gestreckte Gesellen- und Abschlussprüfung nachlesen.
- Anmeldung
Anmeldung
Die Aufforderung zur Anmeldung erfolgt durch die Handwerkskammer Chemnitz an den Ausbildungsbetrieb.
Anmeldetermine: Frühjahr/ Sommer 15. Februar des Jahres Herbst 30. Juni des Jahres Mit der Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
- ärztliche Nachuntersuchung
- zusätzlich nur bei Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Teil 1 das Ausbildungsnachweisheft
- Kosten
Kosten
Die aktuellen Kosten für die Zwischen- / Gesellenprüfung Teil 1 entnehmen Sie dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Chemnitz.