Unternehmenswertermittlung / Maschinenbewertung
Arten der Bewertungsverfahren
Ziel jeder Unternehmenswertermittlung sollte es sein, einen objektiven Wert des Unternehmens abzuleiten, um hierauf seine weiteren Entscheidungen aufbauen zu können. In der Betriebswirtschaft und in der Rechtsprechung wird der Wert eines Unternehmens heute in der Regel durch seinen ERTRAGSWERT bestimmt. In Ausnahmefällen kann auch der Substanzwert oder der Liquidationswert sinnvoll und notwendig sein.
Die Methoden einer Unternehmenswertermittlung lassen sich wie folgt gliedern:
- Einzelbewertungsverfahren (EBV): z. B. Substanzwertverfahren oder Liquidationswertverfahren
- Gesamtbewertungsverfahren (GBV): z. B. AWH-Standard, Ertragswertmethode (IDW S1) oder Discounted-Cashflow-Verfahren. Hierbei wird i.d.R. nicht die Vergangenheit, sondern die Zukunft eines Unternehmens bewertet, da ja auch die Zukunft veräußert wird
Ertragswertverfahren nach dem AWH-Standard
Das Ertragswertverfahren beruht auf der Kapitalisierung künftiger Gewinne. Der um außerordentliche Faktoren und den kalkulatorischen Unternehmerlohn bereinigte Gewinn ist hierbei zu ermitteln. Das reine Ertragswertverfahren ist auf große Unternehmen ausgerichtet und benötigt unter anderem eine fundierte Unternehmensplanung. Diese ist in kleineren Betrieben oftmals nicht ausreichend ausgeprägt. Weiterhin sind die Abhängigkeiten vom Inhaber, von bestimmten Mitarbeitern, von Lieferanten, von einzelnen Kundengruppen, der Konkurrenzsituation und vom Leistungsangebot nur unzureichend berücksichtigt. Aus diesem Grund initiierte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit der Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk (AWH) einen bundesweit einheitlichen Standard. Dieser ist ein auf kleine und mittlere Handwerksbetriebe zugeschnittener Bewertungsstandard: den AWH–Standard. Die Bewertung erfolgt zu den am Bewertungsstichtag vorhandenen Erfolgsfaktoren-ersichtlich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung - und der daraus abgeleiteten Ertragskraft.
Zeitwertermittlung/ Substanz-/ Verkehrswertverfahren
Im Rahmen des AWH-Verfahrens ist immer ein Zeitwert der Vermögensgegenstände (Maschinen, Anlagen, Einrichtungen) zu ermitteln. Dieser orientiert sich an den Wiederbeschaffungskosten für die Vermögensgegenstände. Abzüglich der Verbindlichkeiten wird hieraus der Substanzwert ermittelt, der als Wertuntergrenze des Unternehmens betrachtet wird. Der Substanzwert ist dann als Unternehmenswert zu betrachten, wenn das Vermögen eines Betriebes aus Anlagen und Immobilien besteht oder der Ertrag des Unternehmens klein oder sogar negativ ist.
In der Praxis gilt immer:
Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Das heißt eine Unternehmenswertermittlung ist als objektive Berechnung des Wertes Ihres Unternehmens zu betrachten. Basierend auf diesem Wert kann dann ein möglicher Kaufpreis ausgehandelt werden bzw. (steuerrelevante) Entscheidungen getroffen werden.