Das Bild zeigt einen Konferenztisch auf dem einzelne Papierunterlagen mit Grafiken und Text liegen. Im Fokus des Bildes ist ein Kugelschreiber in Nahaufnahme, im Hintergrund sind verschwommen die Konturen eines Computers und von Stühlen erkennbar.
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Elektronische Rechnungen

Schon seit 2020 besteht eine Pflicht zur Stellung elektronischer Rechnungen an Bundesbehörden. Grundlage für diese E-Rechnung ist die sog. CEN-Norm EN 16931 – eine europäische Initiative für ein einheitliches Austauschformat von Rechnungen. Mehrfach wurde das Thema politisch diskutiert und am 22. März 2024 im Rahmen des Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) beschlossen. Damit wird die E-Rechnung ab 2025 auch in Deutschland zur Pflicht für Unternehmen.

Was heißt ‚E-Rechnung‘?

Basis der E-Rechnung ist eine europäische Initiative für ein einheitliches Austauschformat für Rechnungen. Die zugrunde liegende CEN-Norm EN 16931 wurde im Juni 2017 veröffentlicht und definiert länderübergreifend den Inhalt einer elektronischen Rechnung. In der Norm werden Basisbegriffe für das Herzstück jeder Rechnung definiert, die weitere Gestaltung, die technische Umsetzung und verpflichtende Erweiterungen liegen in der Verantwortung der EU-Länder. Begründet wird die Einführung der E-Rechnung vor allem mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Umsatzsteuerhinterziehung.

Elektronische Rechnungen im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55 sind standardisierte, maschinenlesbare Rechnungen, die automatisiert weiterverarbeitet werden können. Eine „reine“ PDF-Rechnung gehört nicht zu den elektronischen Rechnungen. Elektronische Rechnungen entsprechend der oben genannten Definition sind Rechnungen mit strukturierten Datensätzen beispielsweise in den Formaten XRechnung, ZUGFeRD oder EDI-2.

Das Format XRechnung enthält strukturierte Rechnungsdaten im XML-Format, welche für den Menschen in der Regel nicht lesbar sind. Durch den Einsatz von Anzeigeprogrammen kann der XML-Datensatz einer XRechnung für den Menschen lesbar dargestellt werden.

Eine ZUGFeRD-Rechnung besteht aus einem sog. hybriden Datenformat. Augenscheinlich besteht eine ZUGFeRD-Rechnung aus einer PDF-Datei. Diese stellt die Sichtkomponente der Rechnung dar. Gleichzeitig wird ein inhaltlich identisches Mehrstück derselben Rechnung als XML-Datei innerhalb des PDF als eingebetteter Anhang mitversandt.

Ist die Umstellung auf elektronische Rechnungen nicht nur etwas für „größere“ Betriebe?

Nein, zwar besteht derzeit noch keine gesetzliche Pflicht in den Bereichen B2B und B2C. Im B2B Bereich hat der Gesetzgeber folgenden Zeitplan beschlossen:

Ab 1. Januar 2025Empfangsbereitschaft aller Unternehmen für strukturierte elektronische Rechnungsformate, die der CEN-Norm EN 16931 („elektronische Rechnung“) entsprechen
Ab 1. Januar 2027verpflichtende Ausstellung elektronischer Rechnungen an unternehmerische Leistungsempfänger für alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro
Ab 1. Januar 2028verpflichtende Ausstellung elektronischer Rechnungen an unternehmerische Leistungsempfänger für alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro

Im Bereich B2G müssen bereits heute elektronische Rechnungen gestellt werden. Diese Verpflichtung ist unabhängig von der Größe des Betriebes und stellt nur auf das Vertragsverhältnis zwischen Betrieb und öffentlicher Verwaltung ab.

Im Bereich B2C müssen noch von Menschen lesbare Formate genutzt werden, da man nicht davon ausgehen kann das die Privatperson eine XML-Datei lesen kann und hierfür auch keinen sogenannten Viewer hat.

Viewer - zum Lesen von erhaltenen XML-Rechnungen

Ultramarin ViewerViewer (Software)kostenfrei

https://www.ultramarinviewer.de/

Software zum Installieren auf dem eigenen Rechner.

Quba ViewerViewer (Software)kostenfreihttps://quba-viewer.org/
RIBViewer (Online)kostenfreihttps://xrechnung.rib.de/
ZUGFeRD CommunityValidator (Online)kostenfreihttps://www.zugferd-community.net/de/open_community/validation