Das Bild zeigt einen Konferenztisch auf dem einzelne Papierunterlagen mit Grafiken und Text liegen. Im Fokus des Bildes ist ein Kugelschreiber in Nahaufnahme, im Hintergrund sind verschwommen die Konturen eines Computers und von Stühlen erkennbar.
Header-shutterstock-C-Indypendenz

Messen

Präsentation durch Messeteilnahme

Die Messeberatung der Handwerkskammer Chemnitz unterstützt Sie bei in- und ausländischen Messen durch kompetente Beratung zur Vorbereitung Ihrer Messeteilnahme, Informationen über Fördermöglichkeiten, speziell für die Beteiligung an Messen und Ausstellungen sowie die Organisation von Gemeinschaftsständen.

  • Gemeinschaftsstände

    Gemeinschaftsstände

    Zur Erleichterung des Einstieges in das Messegeschehen bietet die Handwerkskammer Chemnitz dem Unternehmen die Teilnahme am Gemeinschaftsstand an. Dabei übernimmt die Handwerkskammer Chemnitz die organisatorische Vorbereitung und Abwicklung.

     

     

  • Messeberatung

    Messeberatung

    Die Messeberatung der Handwerkskammer Chemnitz unterstützt Sie auf in- und ausländischen Messen durch kompetente Beratung zur Vorbereitung Ihrer Messeteilnahme, Informationen über Fördermöglichkeiten, speziell für die Beteiligung an Messen und Ausstellungen sowie die Organisation von Gemeinschaftsständen.

    Die Messeberatung verhilft Ihnen, Ihr Unternehmen auf der richtigen Messe zu präsentieren.

  • Unternehmerreisen

    Unternehmerreisen

    Bevor der Einstieg in einen bestimmten Zielmarkt angetreten wird, ist es zu empfehlen, sich vertiefte Einblicke über das Marktgeschehen, Land und Leute zu verschaffen. Hierfür organisiert die Handwerkskammer Chemnitz eine Vielzahl von Unternehmerreisen. Diese verhelfen auch, wichtige Kontakte im Vorfeld zu knüpfen, sich über Chancen und Risiken auszutauschen.

  • Markterschließung im Ausland

    Markterschließung im Ausland

    Das Auslandsgeschäft sollte wie eine Investition für die Firma behandelt werden. Das heißt, es muss vorher ein Finanzierungs- und Zeitrahmen erstellt werden.

    Eine Checkliste soll Ihnen eine Hilfestellung vor Beginn des Auslandsengagements geben. Die Außenwirtschaftsberatung umfasst das Gesamtgebiet von der Grundsatz­beratung zur Firma und zum Produkt, über die Geschäftspartnersuche im Ausland, die Wirtschaftsbedingungen im Zielland, die Zollmodalitäten, die Umsatzsteuerregelung gewerbe- und arbeitsrechtliche Bestimmungen im Zielland und vielen mehr.

    Vertragsgestaltung

    Der wichtigste Teil im Außenhandelsgeschäft ist die Vertragsgestaltung. Eine sorgfältige und vorausschauende Vertragsformulierung reduziert eventuelle spätere Streitigkeiten. Die Übernahme der inländischen AGB ist hierbei nicht zu empfehlen.

    Bereits im Exportangebot sollten alle Punkte enthalten sein, die den Vertragsinhalt ausmachen. Neben den zwingenden Bestandteilen (Warenbezeichnung, Preise, Qualität, Verpackung usw.) spielen die Zahlungsbedingungen sowie die Lieferbedingungen eine große Rolle. Bei letzteren sollte man sich auf die aktuellen INCOTERMS®  berufen.

    UmsatzsteuerIdenifikations-Nummer

    Einen wichtigen Teil bei der innergemeinschaftlichen Lieferung und dem innergemeinschaftlichen Erwerb nimmt die Umsatzsteuerregelung ein. Hierzu benötigen die Handelspartner beider Länder eine UmsatzsteuerIdentifikations-Nummer (USt-ID-Nr.).

  • Dienstleistungserbringung im Ausland

    Dienstleistungserbringung im Ausland

    Dienstleistungen werden zunehmend grenzüberschreitend erbracht. Dabei müssen Handwerksbetriebe, die nur vorübergehend oder gelegentlich im Ausland selbständig tätig werden wollen, die gesetzliche Bestimmungen im Zielland unbedingt einhalten.

    Bitte fragen Sie frühzeitig bei der Außenwirtschaftsberaterin nach! Die Kontrolldichte in den Zielländern wie zum Beispiel Österreich, Frankreich, Luxemburg und der Schweiz hat stark zugenommen. Bei Verstößen werden hohe Bußgelder ausgesprochen oder die Baustelle wird geschlossen.

    Beispiel:

    Vier Mitarbeiter, die in Österreich nicht angemeldet werden – Bußgeld 5.000 Euro je Mitarbeiter – Bußgeld gesamt: 20.000 Euro!

    Im Wiederholungsfall können sich die Bußgelder verdoppeln, das heißt: Bußgeld 10.000 Euro je Mitarbeiter – Bußgeld gesamt: 40.000 Euro!

  • Außenwirtschaftsinititative Sachsen

    Außenwirtschaftsinititative Sachsen

    Die Außenwirtschaftsinitiative Sachsen (AWIS) unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Erschließung von Absatzmärkten sowie bei der Entwicklung internationaler Kooperationen. Umfangreiche außenwirtschaftliche Veranstaltungen wie Unternehmerreisen, Markteinstiegspakete, Informations- und Kooperationsveranstaltungen sowie Gemeinschaftsstände auf internationale bedeutenden Messen haben das Ziel die Auslandsaktivitäten der sächsischen Unternehmen weiter zu stärken und zu fördern.

    Starten Sie Ihre Internationalisierungsoffensive.

Aufbau und Erweiterung des Auslandsgeschäfts

Sie beabsichtigen mit Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung in den ausländischen Markt einzusteigen, suchen Informationen über potenzielle Zielländer?

Wenn Sie wissen möchten, welche wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Rahmenbe­ding­un­gen Sie erwarten, wie Marktstruktur und Vertriebswege für Ihr Produkt aussehen, wo Sie Geschäftspartner und vieles mehr finden: Die Außenwirtschaftsberatung der sächsischen Handwerkskammern unterstützt Sie beim Aufbau und der Erweiterung Ihrer Auslandstätigkeit.