Gemeinschaftsstände
Ihre Vorteile eines Gemeinschaftsstandes:
- Anmeldung und Anmietung der Ausstellungsfläche
- Ausschreibung der Standbauleistungen und Auftragserteilung
- Bereitstellung der technischen Anschlüsse am Messestand
- Bestellung von Parkplätzen, Hotelzimmern, Ausstellerausweisen, kostenlosen Werbemitteln
- Erarbeitung und Weitergabe von Presseinformationen
- Medienarbeit während und Berichterstattung nach Messeabschluss
- Vermittlung von Beteiligungen der Unternehmen an Firmen-Gemeinschaftsständen anderer sächsischer Kammern
Förderung von Messen
Für Unternehmen aus den neuen Bundesländern kann die Beteiligung an nationalen und internationalen Messen eventuell gefördert werden. Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bundesförderung und durch den Freistaat Sachsen als Landesförderung werden entsprechend der geltenden Förderrichtlinien nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Messeberatung der Handwerkskammer Chemnitz informiert Sie über die Förderungsmöglichkeiten.
Landesmesseprogramm 2023 - 2024
Aktuelle Übersicht Messen 2024