Inklusionsberatung - Miteinander arbeiten und Barrieren abbauen
Sie haben Interesse, Menschen mit Behinderung auszubilden oder zu beschäftigen? Leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben und gewinnen bzw. sichern Sie sich langfristig Fachkräfte für Ihr Unternehmen.
Die Inklusionsberatung berät Handwerksbetriebe, die (schwer-) behinderte Mitarbeiter (weiter-) beschäftigen bzw. ausbilden wollen oder bereits beschäftigen. Zwei Beispiele gelungener Inklusion (in Arbeit und in Ausbildung) sehen Sie in den Videos:
Inklusion im Malerbetrieb
Bitte klicken Sie hier um das Video zu starten.
Inklusion im Ausbildungsbetrieb
Bitte klicken Sie hier um das Video zu starten.
Das Thema "Inklusion" kann schnell überbordend werden. Wir informieren Sie individuell zu den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und den Förder- sowie Unterstützungsmöglichkeiten der verschiedenen Leistungsträger. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu den relevanten Kostenträgern, Fachdiensten und Netzwerkpartnern her und begleiten Sie bei Bedarf innerhalb des Leistungsnetzwerkes.
Die Inklusionsberatung ist kostenfrei und vertraulich und kann auf Wunsch im Betrieb erfolgen. Ausführliche Informationen zum Thema Behinderung sowie zu arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten, Praxisbeispielen, Netzwerkpartnern etc. finden Sie zusammengefasst auch in unserem Merkblatt.
- Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe und wie wird diese berechnet?
Was ist bei der Einstellung oder Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu beachten?
Was bedeutet "Betriebliches Eingliederungsmanagement"?
Hier erhalten Sie Antwort auf Ihre Fragen zur Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe, zum Einstellungsverfahren, dem besonderen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und weiteren arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen.
- Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten
Wenn Sie einen Menschen mit Behinderung ausbilden, beschäftigen oder z.B. nach einem Unfall oder einer Erkrankung weiter beschäftigen, können Sie Zuschüsse zum Gehalt bekommen oder es können Hilfsmittel bzw. eine Arbeitsplatzausstattung bezahlt werden.
Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie mehr zum Thema: Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber
- Arbeitsplatzgestaltung und technische Hilfen
Arbeitsplatzgestaltung und technische Hilfen
Es gibt unterschiedliche Formen von Behinderung. Nicht jede ist auf dem ersten Blick sichtbar und viele können durch technische Hilfsmittel ausgeglichen werden und haben somit keinen Einfluss auf die Arbeitsleistung. Denn schwerbehinderte Mitarbeiter sind auf einem optimalen Arbeitsplatz voll und ganz leistungsfähig.
Hier erfahren Sie mehr zum Thema: behinderungsgerechter Arbeitsplatz
- Kontaktvermittlung zu Netzwerkpartnern
Kontaktvermittlung zu Netzwerkpartnern
Welcher Reha- oder Leistungsträger kommt mit welchen Leistungsangebot und Fördermöglichkeiten in Frage? Je nach Situation sind verschiedene Kostenträger zuständig. Dies können zum Bespiel die Rentenkasse, die Unfallversicherung, die Agentur für Arbeit oder nachrangig das Integrationsamt sein. Wir beraten Sie dazu gern und unterstützen Sie bei der Kontaktherstellung. Bei Bedarf begleiten wir Ihren Fall gern innerhalb des Leistungsnetzwerkes.
Wir stellen Ihnen hier einige Adressen zu Netzwerkpartnern und Leistungsträgern zur Verfügung.