Nutzen Sie die finanziellen Förder-Vorteile sowie die umfangreichen Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten – Wir helfen Ihnen dabei
Die Fördermöglichkeiten der Reha- und Leistungsträger stehen in verschiedenen Situationen des Ausbildungs- und Arbeitslebens den Arbeitgebern sowie den Arbeitnehmern zur Verfügung. Dabei kommen für Arbeitgeber insbesondere Ausbildungs- und Eingliederungszuschüsse, aber auch Prämien und Zuschüsse z. B. für Ausbildungskosten in Betracht. Finanzielle Unterstützung und Beratung bei der behinderungsgerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes oder bei der Anschaffung von Hilfsmitteln können ebenso in Anspruch genommen werden. Ergänzend können bei der Neuschaffung eines Arbeitsplatzes für Menschen mit einer Schwerbehinderung Investitionskosten beantragt sowie bestehende Arbeitsverhältnisse durch monatliche Beschäftigungssicherungszuschüsse gefördert werden.
Um zu prüfen, ob ein Arbeitsplatz zum Bewerber mit Behinderung passt, gibt es die Möglichkeit der Probebeschäftigung. Hierbei ist die Übernahme der Personalkosten bis zu drei Monaten möglich. Die Fördermöglichkeiten richten sich nach dem Einzelfall und dem Bedarf des Beschäftigten. Je nach Situation sind verschiedene Kostenträger zuständig. Wir beraten Sie dazu gern und unterstützen bei der Beantragung der Fördermittel.
Ausführliche Informationen über Unterstützungsleistungen im Detail erhalten Sie in der Broschüre „Schwerbehinderte Menschen im Betrieb - Ein Ratgeber für Arbeitgeber“.
„Wir machen das!“ - Sächsisches Arbeitsmarktprogramm für Menschen mit Behinderungen
Mit diesem Arbeitsmarktprogramm unterstützt der Freistaat Sachsen Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Gefördert werden Arbeitgeber, die für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte junge Menschen Ausbildungsplätze in Betrieben schaffen oder die schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte arbeitslose oder Arbeit suchende Menschen einstellen.
- Schwerpunkt der Förderung sind Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen, die besondere Schwierigkeiten haben, auch unter Inanspruchnahme von Regelleistungen, inklusiv am Arbeitsmarkt teilzuhaben.
- Für jeden Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz können insgesamt bis zu 5.000,- € gezahlt werden (Prämie). Anträge können vom Arbeitgeber vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrages bei den zuständigen Agenturen für Arbeit gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.behindern.verhindern.sachsen.de.