Das Bild zeigt einen Konferenztisch auf dem einzelne Papierunterlagen mit Grafiken und Text liegen. Im Fokus des Bildes ist ein Kugelschreiber in Nahaufnahme, im Hintergrund sind verschwommen die Konturen eines Computers und von Stühlen erkennbar.
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Rechtsberatung

Wir beraten Sie in nahezu allen handwerksrelevanten juristischen Fragestellungen kompetent und vertraulich. Die Rechtsberatung der Mitgliedsbetriebe umfasst die außergerichtliche Beratung.  Vertretung, insbesondere gerichtliche, ist durch die Handwerkskammer nicht möglich. Die Rechtsberatung der Handwerkskammer Chemnitz ist für Existenzgründer und Existenzgründerinnen, unsere Mitgliedsbetriebe sowie für deren Beschäftigte und Auszubildende kostenlos.

Unsere Dienstleistung wird durch weiteren kostenlosen Service ergänzt. Sie können sich zu unseren Sprechtagen der Bürgschaftsbank, der Auftragsberatungsstelle und zu einer patentrechtlichen Erstberatung anmelden. Bei Konflikten zwischen Handwerkern und ihren Kunden kann unsere Vermittlungstelle kostenlos eingeschaltet werden. Wir benennen auf Anfrage öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die Sie für die Begutachtung handwerklicher Leistungen und Rechnungen gegen Vergütung beauftragen können.

Unsere qualifizierten und erfahrenen Rechtsberater und Rechtsberaterinnen sind Juristen. Viele Fragen lassen sich bereits telefonisch klären. Ebenso ist eine persönliche Beratung in der Handwerkskammer oder in einer unserer sechs Außenstellen nach vorheriger Terminabsprache möglich. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin.

Wir beraten Sie zu Rechtsfragen im Arbeits- und Sozialrecht, im Wirtschaftsprivatrecht mit dem Gewährleistungsrecht insbesondere, im privaten Bauvertragsrecht (VOB/B und BGB), zur Bauhandwerkersicherung, zum öffentlichen Auftragswesen, im Handels- und Gesellschaftsrecht, im Wettbewerbsrecht und Insolvenzrecht. Darüber hinaus beraten wir zum gewerblichen Miet- und Pachtrecht und geben Auskunft über handwerksbezogene Tarifverträge und Mindestlöhne und vielem mehr.

Wir unterstützen Sie im Vertrags- und Forderungsmanagement gegenüber Kunden und Geschäftspartnern und helfen bei der Suche nach rechtlichen Lösungen im Konfliktfall.

 

 

  • Extra: Bauvorlageberechtigung

    Extra: Bauvorlageberechtigung

    Der Sächsische Landtag hatte bereits am 1. Juni 2022 die Änderung der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) beschlossen. Im Rahmen dieser Änderung war eine Erweiterung des § 65 SächsBO (Bauvorlageberechtigung) beschlossen worden, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen Meisterinnen oder Meister aus dem Zimmererhandwerk und dem Maurer- und Betonbauerhandwerk sowie Personen, die diesen gemäß § 7 Abs. 3, 7 oder 9 Handwerksordnung gleichgestellt sind, bauvorlageberechtigt sein können.

    Weitere Informationen zur Antragstellung.

     

    Aktuelle Liste der Bauvorlageberechtigten nach § 65 SächsBO aus dem Kammerbezirk Chemnitz

  • Arbeits- und Sozialrecht

    Arbeits- und Sozialrecht

    Arbeitsrechtliche Beratung

    Die Handwerkskammer erteilt den Mitgliedsbetrieben sowie deren Arbeitnehmern und Auszubildenden rechtlichen Rat auch im Arbeitsrecht. Im Vordergrund steht dabei die Unterstützung bei der Lösung arbeitsrechtlicher Probleme in der betrieblichen Praxis, aber auch die Beratung in Konfliktfällen. Auch wenn bereits ein Rechtsstreit eingeleitet ist, kann noch die Beratung in der Rechtsabteilung gesucht werden. Hilfe erhalten Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts, beginnend über Bewerbung und Einstellung, die Gestaltung von Arbeitsverträgen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

    Zu den Schwerpunkten

    können Sie sich bereits hier informieren.

    Sozialrechtliche Beratung

    Wir beraten unsere Mitgliedsbetriebe auch in sozialrechtlichen Fragen.

    Informationen zu den Schwerpunkten

    • Gesetzliche Unfallversicherung
    • Handwerkerpflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
    • Scheinselbständigkeit sowie
    • arbeitnehmerähnliche Selbständige

  • Tarifauskunft und Mindestlöhne

    Tarifauskunft und Mindestlöhne

    Wir erteilen Auskünfte insbesondere aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, die für die sächsischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auszubildenden im Handwerk gelten. Imsächsischen Tarifregister können Sie sich ebenfalls über die gültigen Tarifregelungen informieren.

    Im Handwerk gelten derzeit die nachfolgenden Mindestlöhne:

    Mindestlohn Bau
    Mindestlohn Dachdecker
    Mindestlohn Elektro
    Mindestlohn Gebäudereiniger
    Mindestlohn Gerüstbau
    Mindestlohn Maler und Lackierer
    Mindestlohn Schornsteinfeger
    Mindestlohn Steinmetze und Steinbildhauer

     

  • Baurecht

    Baurecht

    Für das Bauhandwerk sind das öffentliche Auftragswesen mit dem Vergaberecht und das private Baurecht (VOB/B und BGB bedeutsam. Die Rechtsberatung hilft rechtliche Fragen und den richtigen Umgang mit Problemen z. B. mit Ausschreibungen, Bauverträgen, der Absicherung und Abrechnung von Handwerkerleistungen und Gewährleistung zu klären.

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

    Handels- und Gesellschaftsrecht

    Egal ob Sie an die Neugründung einer Unternehmung, an die Änderung der Rechtsform oder an die Unternehmensnachfolge denken,  stets sind hieran komplexe Rechtsfragen geknüpft.

    Wir beraten Sie unter anderem zu den Themen:

    • Rechtsformwahl;
    • Gründung und Auflösung einer Gesellschaft (z. B. GbR, OHG, GmbH)
    • rechtliche Folgen einer Handelsregistereintragung
    • Rechte und Pflichten des GmbH-Geschäftsführers
    • Unternehmensnachfolge
  • Wettbewerbsrecht

    Wettbewerbsrecht

    Gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer sind Voraussetzungen für einen funktionierenden Wettbewerb. Der Gesetzgeber sieht deshalb eine Reihe von Vorschriften vor, die eben dieses gewährleisten sollen.

    Wir unterstützen Sie

    • bei der Bezeichnung Ihres Handwerksbetriebes
    • wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben
    • wenn Sie nicht wissen, wie und in welcher Form Sie werben dürfen
    • bei Fragen zu Preis- und Rabattaktionen