Privates Baurecht
Handwerker und Verbraucher oder Gewerbetreibende schließen Werkverträge. Eine Hauptvariante des Werkvertrages ist der Bauvertrag zwischen Bauunternehmer und Bauherrn. Rechtsfragen stellen sich oftmals bereits zur Einbeziehung der VOB/B, zu Problemen während der Bauausführung oder zur Abnahme, Abrechnung, Sicherheitsleistung oder Gewährleistung. Wir beraten Sie zu diesen Fragen, zur VOB/B und BGB, zum Werkvertrag mit Verbrauchern, zum Verbraucherbauvertrag oder zur Bauhandwerkersicherung gemäß § 650 f BGB und zu vielem mehr.
Reform des Bauvertragsrechts
Seit 1. Januar 2018 gilt ein neues Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat einen Informationsflyer zum Thema "Neue Regeln für Aus- und Einbaukosten und für Bauverträge" erstellt. Der Flyer wird vom ZDH Mitgliedsbetrieben der Handwerkskammern kostenlos zur weiteren Verwendung in Form eines E-Magazins auf www.zdh.de zur Verfügung gestellt.