Das Bild zeigt einen Konferenztisch auf dem einzelne Papierunterlagen mit Grafiken und Text liegen. Im Fokus des Bildes ist ein Kugelschreiber in Nahaufnahme, im Hintergrund sind verschwommen die Konturen eines Computers und von Stühlen erkennbar.
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Rechtsformen

Jeder Unternehmensgründer steht vor der Frage, welche Unternehmensform die für ihn geeignetste ist. Soll ein Einzelunternehmen gegründet werden oder wäre eine Gesellschaft vorteilhaft? Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass es eine ideale Rechtsform für ein Unternehmen nicht gibt. Egal für welche Sie sich entscheiden, jede bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich. Eine einmal getroffene Wahl muss auch nicht auf Dauer die vorteilhafteste bleiben. Die bei der Gründung getroffenen Entscheidungen können sich früher oder später als überholt erweisen, so dass eine Anpassung der Rechtsform notwendig wird. Sie sollte sich an die Entwicklung anpassen und mitunter im Lebenszyklus eines Unternehmens angepasst werden.

Bei der Wahl der Rechtsform müssen Sie unter anderem die nachstehenden Kriterien berücksichtigen:

  • Haftung/Risikoverteilung
  • Geschäftsführung
  • Gewinn- und Verlustverteilung
  • Eigen-/Fremdfinanzierung
  • Überschaubarkeit und Handhabung
  • Kosten
  • Nachfolgeregelung
  • steuerliche Gesichtspunkte
  • handwerksrechtliche Voraussetzungen

Die gebräuchlichsten Rechtsformen im Handwerk:

  • Einzelunternehmen (EU)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG) / Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Eingetragene Genossenschaft (eG)

Kurzübersicht von Rechtsformen

Zu betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der gewählten Rechtsform berät Sie die betriebswirtschaftliche Beratung in Chemnitz oder in den Außenstellen.