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Betriebsmittelprüfung nach DIN VDE 0701/0702

Die elektrische Betriebssicherheit muss zum Schutz von Personen grundsätzlich jederzeit und überall gewährleistet werden. Hierfür sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 alle zum Einsatz kommenden elektrischen Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen regelmäßig durch qualifiziertes Fachpersonal auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und eine einwandfreie Funktion hin zu überprüfen. Die VDE-Normen VDE 0701 und DIN VDE 0702 definieren Anforderungen an die Prüfung elektrischer Geräte nach Instandsetzung oder Änderung sowie für Wiederholungsprüfungen.

Was ist zu prüfen?
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind lt. DGUV 203-071 elektrische Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Dazu zählen z. B. handgeführte Elektrowerkzeuge / Motorgeräte / Wärmegeräte, Leuchten, Leitungsroller, Verlängerungsleitungen, Tischsteckdosen, Geräteanschlussleitungen, Netzgeräte, Ladegeräte, Trenn-/Kleinspannungstransformatoren, Geräte der Unterhaltungselektronik sowie der elektrischen Informationstechnik, einschließlich Fernmeldegeräte und elektrische Büromaschinen, Laborgeräte, Mess-, Steuer- und Regelgeräte.

Wer darf prüfen?
Prüfen darf eine „befähigte Person“ gemäß BetrSichV und der konkretisierenden TRBS 1203.
Diese ist vom Unternehmer/Betreiber zu beauftragen, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen" zu ermitteln sowie für das eigentliche  „Überprüfen und erforderlichenfalls Erproben".

Eine zur Prüfung elektrischer Betriebsmittel „befähigte Person“ ist lt. DGUV 203-071 eine Elektrofachkraft, welche über die für die jeweilige Prüftätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse verfügt durch

  • ihre elektrotechnische Fachausbildung,
  • mindestens einjährige Berufserfahrung und
  • ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit 1203 konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung u. a. wie folgt:

► Elektrotechnische Fachausbildung:

  • Die zur Prüfung befähigte Person für die Prüfung der Maßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen muss eine elektrotechnische Berufsausbildung (z. B. Elektroniker der Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Informations- und Telekommunikationstechnik, Systemelektroniker, Informationselektroniker Schwerpunkt Bürosystemtechnik oder Geräte- und Systemtechnik, Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik sowie vergleichbare industrielle oder handwerkliche Ausbildungen) abgeschlossen haben,
  • ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik oder
  • eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende elektrotechnische Qualifikation besitzen.

► Berufserfahrung:

  • Die zur Prüfung befähigte Person muss für die Prüfung der Maßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen eine mindestens einjährige praktische Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von Arbeitsmitteln mit elektrischen Komponenten besitzen.
  • Die Anforderungen an die Berufserfahrung sind in der Regel erfüllt, wenn eine zur Prüfung befähigte Person über eine o. g. elektrotechnische Berufsausbildung und über eine mindestens einjährige praktische Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von vergleichbaren Arbeitsmitteln im Tätigkeitsfeld verfügt.

► Zeitnahe berufliche Tätigkeit:
Geeignete zeitnahe berufliche Tätigkeiten können z. B. sein:

  • Reparatur-, Service- und Wartungsarbeiten und abschließende Prüfung an elektrischen Geräten,
  • Prüfung elektrischer Betriebsmittel in der Industrie, z. B. in Laboratorien, an Prüfplätzen,
  • Instandsetzung und Prüfung von Arbeitsmitteln mit elektrischen Komponenten.

Kenntnisse der Elektrotechnik sind zu aktualisieren, z. B. durch Teilnahme an fachspezifischen Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch.


Fazit:

Die Betriebsmittelprüfung nach DIN VDE 0701/0702 darf nur durchführen, wer über eine

  • elektrotechnische Fachausbildung,
  • mindestens ein Jahr praktische Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von vergleichbaren Arbeitsmitteln im Tätigkeitsfeld sowie
  • geeignete zeitnahe Tätigkeit verfügt.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten erfüllen nicht die vorgenannten Anforderungen an Prüfpersonen, um wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eigenverantwortlich durchführen zu können. Sie dürfen jedoch die Prüfperson bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen.

Für weiterführende Fragen hinsichtlich Ihrer individuellen Situation im Unternehmen wenden Sie sich bitte an die BG ETEM unter 0351 31483201.