Auf dem Bild ist ein Mann mit Schutzbrille und Arbeitsschutzhandschuhen in einer Werkstatt abgebildet, der ein Stück Holz in der Hand hält und dieses hinsichtlich seiner Beschaffenheit prüft. Im Hintergrund sind verschwommen zwei weitere Männer im Gespräch erkennbar.
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Rechtsform

Jeder Unternehmensgründer steht vor der Frage, welche Unternehmensform die für ihn geeignetste ist. Soll ein Einzelunternehmen gegründet werden oder wäre eine Gesellschaft vorteilhaft? Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass es eine ideale Rechtsform für ein Unternehmen nicht gibt. Egal für welche Sie sich entscheiden, jede bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich. Eine einmal getroffene Wahl muss auch nicht auf Dauer die vorteilhafteste bleiben. Die bei der Gründung getroffenen Entscheidungen können sich früher oder später als überholt erweisen, so dass eine Anpassung der Rechtsform notwendig wird. Sie sollte sich an die Entwicklung anpassen und mitunter im Lebenszyklus eines Unternehmens angepasst werden.

Bei der Wahl der Rechtsform müssen Sie unter anderem die nachstehenden Kriterien berücksichtigen:

  • Haftung/Risikoverteilung
  • Geschäftsführung
  • Gewinn- und Verlustverteilung
  • Eigen-/Fremdfinanzierung
  • Überschaubarkeit und Handhabung
  • Kosten
  • Nachfolgeregelung
  • steuerliche Gesichtspunkte
  • handwerksrechtliche Voraussetzungen

Juristische Einzelheiten zur möglichen Rechtsform können bei einem persönlichen Gespräch in der Rechtsberatung der Handwerkskammer Chemnitz besprochen werden.

Die gebräuchlichsten Rechtsformen im Handwerk:

  • Einzelunternehmen (EU)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)/Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Eingetragene Genossenschaft (eG)

Neben der Wahl der Rechtsform spielen auch die verschiedenen Aspekte von Versicherungen eine entscheidende Rolle bei Ihrer Gründung. Mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit verlassen Sie das bisherige soziale Netz der Arbeitnehmer. Besonders in den ersten Jahren nach der Existenzgründung ist der Handwerksbetrieb von Ihrer Arbeitsfähigkeit abhängig. Ein krankheitsbedingter Ausfall gestaltet sich oft problematisch. Aus diesem Grund müssen Sie rechtzeitig Vorsorge für Ihren privaten und sozialen Schutz treffen. Aber auch Ihr Unternehmen ist nicht vor unvorhersehbaren Ereignissen sicher. Daher ist es ratsam, sich gegen betriebliche Schadensfälle abzusichern.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich individuelle Angebote von Versicherungsgesellschaften unterbreiten zu lassen. Welche Versicherungen Sie letztendlich abschließen sollten, hängt von den individuellen privaten und betrieblichen Bedürfnissen ab. Sie sollten dabei zwischen dem betrieblichen und dem persönlichen Versicherungsschutz unterscheiden. Nachfolgend können Sie mehr zu diesen beiden Themen erfahren und was Sie beachten müssen.

Betrieblicher Versicherungsschutz

Gerade in Zeiten der Gründung und Festigung eines Unternehmens spielt der betriebliche Versicherungsschutz eine sehr wichtige Rolle für Ihr Unternehmen. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Kapitaldecke in der Regel meist nicht groß genug ist, um Schäden zum Beispiel an der Betriebseinrichtung oder am Betriebsgebäude ohne weiteres selbst zahlen zu können. Insofern kann Ihnen fehlender oder mangelnder Versicherungsschutz zum Verhängnis werden. Vor Ihrer Entscheidung, bestimmte betriebliche Versicherungen abzuschließen, sollten Sie folgenden Grundsatz beachten:

Versichern Sie zuerst die Risiken, bei denen ein Schaden die größten finanziellen Folgen für Ihr Unternehmen haben kann. Dann sichern Sie sich gegen Risiken ab, bei denen die Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Schäden am höchsten scheint. Da die Prämienunterschiede mitunter beträchtlich sind, ist es durchaus sinnvoll, Prämien auf der Suche nach einem günstigen Versicherer zu vergleichen. Wichtig ist dabei, unbedingt schriftliche Angebote einzuholen, um auch die Leistungsfähigkeit des Angebots im Rahmen der eigenen Möglichkeiten prüfen zu können.

Empfehlenswerte Versicherungen

  • Betriebshaftpflicht-
  • Feuer-
  • Einbruchdiebstahl-
  • Leitungswasser-
  • Sturm-
  • Glas-
  • Betriebsunterbrechungs-
  • Kfz-Haftpflicht-
  • Firmenrechtschutz-
  • Forderungsausfallversicherung

Persönliche Versicherungsschutz

Grundsätzlich sind alle selbständig tätigen Handwerker, die in der Handwerksrolle (im zulassungspflichtigen Handwerk Anlage A der Handwerksordnung) eingetragen sind, versicherungspflichtig (mindestens 216 Monate Pflichtbeiträge). Bei Personengesellschaften sind nur die Gesellschafter versicherungspflichtig, die die Eintragungsvoraussetzungen in die Handwerksrolle besitzen. Dabei bestehen für Sie folgende Möglichkeiten der Beitragszahlung.

1. Regelbeitrag

Pflichtversicherte Handwerker können grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Arbeitseinkommens einen Regelbeitrag zahlen. Dieser Regelbeitrag wird jährlich neu festgelegt.

2. Halber Regelbeitrag

Als Junghandwerker können Sie für die ersten 3 Jahre ohne Nachweis des tatsächlichen Arbeitseinkommens den halben Regelbeitrag beantragen.

3. Einkommensgerechter Beitrag

Als Handwerker (Ausnahme Bezirksschornsteinfegermeister) können Sie auch niedrigere oder höhere Beiträge zahlen, wenn Sie ein von der Bezugsgröße abweichendes niedrigeres oder höheres Arbeitseinkommen nachweisen.

BemessungsgrundlageBefreiung
Beiträge können höchstens aus einem Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. Als Arbeitseinkommen wird Ihr steuerpflichtiger Gewinn, der nach den Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts ermittelt wird, bezeichnet.

Sie können sich (ausgenommen: Bezirksschornsteinfegermeister) auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie für mindestens 18 Jahre (216 Kalendermonate) Pflichtbeitrag gezahlt haben. Eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Rentenversicherung kann über den Mindestbeitrag fortgeführt werden.

 

Krankenversicherung

Als Existenzgründer können Sie Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung fortführen oder eine private Krankenversicherung abschließen. Bevor Sie diese Entscheidung treffen, sollten Sie sich über Vor- und Nachteile der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung informieren. In der gesetzlichen Krankenkasse sind Ihre Familienangehörigen (Kinder, nichtberufstätige Ehegatten) ohne zusätzliche Beiträge mitversichert.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Sie haben die Möglichkeit sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Voraussetzung dafür ist, dass die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgt. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.

Wir empfehlen Ihnen weiterhin, sich auch eingehender mit der Thematik einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, dem Thema Altervorsorge (staatlich geförderte/private) und der Unfallversicherung auseinanderzusetzen.