Steuerliche Gesichtspunkte bei der Existenzgründung
Grundsätzlich haben Sie Ihre Gründung der gewerblicher Tätigkeit bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Die Behörde informiert über die Gewerbeanmeldung automatisch das zuständige Finanzamt, welches Ihnen einen Fragebogen über die steuerliche Erfassung zusendet. In diesem erfasst das Finanzamt Ihre persönlichen und betrieblichen Verhältnisse und teilt Ihnen mit, in welchen Abständen Sie Steueranmeldungen und -erklärungen abzugeben haben.
Die Angaben im Rahmen der Gründung, die Sie in dem Fragebogen bezüglich der erwarteten Einnahmen machen, sind Basis für die Termine und Höhe der Steueranmeldungen (Vorauszahlungen), die das Finanzamt festsetzt. Die Einnahmen sollten Sie realistisch anhand der Rentabilitätsrechnung einschätzen: Falls Sie zu niedrig geschätzt werden, gewähren Sie dem Finanzamt quasi ein zinsloses Darlehen; sind die Einnahmen zu hoch geschätzt, kommt es zu Nachzahlungen, für die Rücklagen gebildet werden müssten. Die Termine, die Ihnen das Finanzamt mitteilt, sind unbedingt zu beachten. Des Weiteren erhalten Sie vom Finanzamt eine Steuernummer, unter der künftig die Steuererklärungen abzugeben sind.
Ausgewählte Steuerarten:
- Bauabzugssteuer
- Einkommenssteuer
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Körperschaftssteuer
- Lohnsteuer
- Umsatzsteuer
Weitere Informationspflichten
Neben den steuerlichen Anmeldungen und Pflichten sind mitunter weitere Anmeldungen und Informationen über den Gewerbebetrieb zu erteilen. Je nach Spezifika der Rechtsform oder des Gewerkes sind das zum Beispiel:
- Handwerkskammer
- Gewerbeamt
- Sozialversicherungen
- Amtsgericht
- Agentur für Arbeit
- Berufgenossenschaft
- Gesundheitsamt
- Bauamt
- Gewerbeaufsichtsamt
- Umweltamt
- Versorgungsunternehmen
- Statistisches Bundesamt