Änderungen Minijob ab Oktober 2022
Bei Minijobs gilt ab 1. Oktober 2022 eine neue Entgeltgrenze, die sich aus einer Arbeitszeit von 10 Wochenstunden und dem gesetzlichen Mindestlohn (ab Oktober 2022: 12 € pro Stunde) ergibt. Sie beträgt ab 1. Oktober 2022 520 € monatlich und steigt mit jeder Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns an.
>> ZDH-Flyer „Minijobs und Übergangsbereich (Midijobs)“ [*.pdf]
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/minijob-oktober-2022-145594/
08.09.2022