shutterstock C ffikretow

Anwendungshinweise zu Russland-Sanktionen Im Rahmen öffentlicher Vergaben

Am 8. April wurde die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, veröffentlicht. Seit dem 9. April 2022 gilt danach ein Zuschlagsverbot bei öffentlichen Ausschreibungen sowie das Verbot der Fortführung bereits vergebener Verträge und Konzessionen. Der Anwendungsbereich der Russland-Sanktionen umfasst öffentliche Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB. Für den Bereich unterhalb der Schwellenwerte ergeben sich aus der erlassenen Sanktions-VO keine Besonderheiten.

Das Verbot gilt für Personen mit russischer Staatsangehörigkeit, Unternehmen, an denen Personen mit russischer Staatsangehörigkeit Beteiligungen mit mehr als 50 % halten und Bewerber/Bieter, die im Auftrag der vorgenannten Unternehmen oder Personen handeln. Das Verbot erstreckt sich darüber hinaus mittelbar auf Unterauftragnehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher. Der Auftragnehmer muss unter die Sanktionen fallende Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit der Erfüllung bis zum 10. Oktober 2022 beenden, andernfalls muss der Vertrag gekündigt werden (Vertragserfüllungsverbot). Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer neuer oder laufender Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte haben eine Eigenerklärung abzugeben, dass sie nicht den in der Verordnung benannten Personenkreisen angehören. Ein Muster für eine solche Erklärung kann bei Bedarf von unseren Beratern ausgehändigt werden. Angebote ohne eine solche Eigenerklärung sind von der Wertung auszuschließen.

Im Hinblick auf Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung von Vertragsverhältnissen gilt insb. Artikel 11 der Sanktions-VO, nach dem eine Schadensersatzpflicht EU-rechtlich unmittelbar ausgeschlossen ist, soweit der Anspruch von den in Artikel 11 genannten Personen oder Unternehmen geltend gemacht wird.

Informationen rund um das Sanktionspaket finden Sie unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_22_2333

16.05.2022