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Digitalisierung im Gesellschaftsrecht

Ab 01.08.2022 ist die GmbH-Gründung auch online möglich. Dies gilt für die Gründung der GmbH, UG aber auch Personengesellschaften wie die wie die GmbH & Co. KG.

Hintergrund ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (2019/1151/EU) vom 5.7.2021.

Das Gesetz schafft die Voraussetzungen dafür, dass die notarielle Beurkundung bei der Gründung einer GmbH mittels eines eigens für diese Zwecke errichteten Videokommunikationssystems der Bundesnotarkammer ermöglicht wird.

Die Grundsätze der notariellen Präsenz sollen dadurch erhalten bleiben.

Die beteiligten Personen werden durch den beurkundenden Notar elektronisch identifiziert. Statt eigenhändiger Unterschrift vor dem beurkundenden Notar genügt nunmehr die qualifizierte elektronische Signatur.

Diese Regelung gilt vorerst nur für Bar-Gründungen. Eine Gründung im Wege einer Sachgründung ist im Online-Verfahren voraussichtlich erst im Sommer 2023 möglich.

Das Verfahren soll auch auf weitere beurkundungspflichtige Vorgänge angewandt werden, wie z.B. für sämtliche Registeranmeldungen oder weitere beurkundungspflichtige Gegenstände des GmbH-Rechts, wie z.B. Gesellschafterbeschlüsse zu Satzungsänderungen.

Neu ist auch, dass Unterlagen, die schon bisher offenlegungspflichtig waren, wie z.B. Jahresabschlüsse, künftig nur noch in das Unternehmensregister eingestellt und dadurch offengelegt werden. Eine separate Publizität in Bundesanzeiger und Unternehmensregister ist entbehrlich

Ansprechpartner in der Handwerkskammer Chemnitz: Rechtsberater Martin Jänsch | E-Mail | Tel. 0371-5364 242

 

18.07.2022