Abfragen und Eintragungen in das Wettbewerbsregister ab Dezember 2021
Seit Dezember 2021 sind alle Voraussetzungen gegeben, um Eintragungen in das Wettbewerbsregister vorzunehmen und diese per elektronischer Datenübermittlung abzurufen.
Öffentliche Auftraggeber sind im Rahmen bestimmter Verfahrensarten verpflichtet, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft über den jeweiligen Bieter einzuholen.
Unternehmen und natürliche Personen können ab 1. Juni 2022 Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Wettbewerbsregisters verlangen.
03.01.2022