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Ab dem 15. Juli können Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, beim BAFA temporäre Zuschüsse zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP). Mit diesem Programm unterstützt das BMWK die Unternehmen und Branchen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 in drei Stufen gezahlt. Die Förderstufen unterscheiden sich u. a. nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust.

Eine Antragstellung für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ist nur elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal möglich. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag bis spätestens zum 31. August 2022 eingereicht werden muss. Diese Frist ist eine materielle Ausschlussfrist. Anträge, die nicht fristgerecht oder nicht vollständig gestellt sind, werden abgelehnt.

Weitere Informationen zur Antragstellung und das Online-Portal finden Sie auf der Homepage der BAFA in den Bereichen Unterlagen zur Antragsstellung und ELAN-K2 Online-Portal.

Ansprechpartnerin Handwerkskammer Chemnitz: Betriebsberaterin Antje Wagner | E-Mail: | Tel. 0371 5364-201

21.07.2022