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Am 17. Februar 2022 wurde das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Eurovignette abgeschlossen. Die überarbeitete EU-Richtlinie umfasst ein neues System zur Verringerung der CO2-Emissionen, mit dem der CO2-Fußabdruck des Verkehrs im Einklang mit dem europäischen Green Deal verringert werden soll. Mit den neuen Regeln werden die Straßenbenutzungsgebühren auf ein präziseres entfernungsabhängiges oder kilometerbezogenes Modell umgestellt, um das Verursacherprinzip und das Nutzerprinzip besser im EU-Recht zu verankern.

Während der mögliche Verzicht einer Bemautung von Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen mittelfristig bei allen Fernstraßenmautsystemen entfallen wird, konnte der ZDH eine Ausnahme für das Handwerk in diesem Gewichtsbereich erreichen. Danach sollen die Mitgliedstaaten das Recht erhalten, für Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes oder zur Auslieferung handwerklich hergestellter Güter benötigt, Befreiungen von der Gebührenerhebung vorzusehen. Damit wird eine Abgrenzung zu Logistikunternehmen erreicht, deren Haupttätigkeit im Fahren gesehen werden kann. Somit sind für Handwerksbetriebe mit kleinen bzw. mittelschweren Transportern gezielte Ausnahmeregelungen ermöglicht worden.

Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.

Ansprechpartner in der Handwerkskammer: Silvia Nestler | 0371 5364-245 | .

28.02.2022