Gas-Sicherungsumlage beschlossen
Durch die Lieferkürzungen Russlands entfallen bisher vertraglich zugesicherte Gaslieferungen. Daher können die unmittelbar betroffenen Gasimporteure ihre Lieferpflichten gegenüber den Energieversorgern nur noch mit zusätzlichen Neueinkäufen zu wesentlich höheren Kosten erfüllen.
Da den Gasimporteuren zunehmend die Mittel für diese Ersatzbeschaffung fehlen und sie aufgrund von vertraglichen Regeln die höheren Preise zum jetzigen Zeitpunkt nicht an die Kunden weitergeben werden können, hat das Bundeskabinett am 4. August 2022 auf Basis des §26 EnSiG die Gaspreispreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) beschlossen und führt damit eine Gas-Sicherungsumlage ein. Die auf der GasPrAnpV basierende Gas-Sicherungsumlage soll ab dem 1. Oktober 2022 gelten und von privaten und gewerblichen Gas-Kunden bezahlt werden. Die aus der Umlage generierten Einnahmen soll es den Gasimporteuren ermöglichen, 90% der Mehrbeschaffungskosten zu decken. Hierdurch sollen Insolvenzen der Gasimporteure verhindert werden, die ansonsten zu weiteren Gas-Lieferausfällen führen würden. Die durch den Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) berechnete Höhe der Umlage soll am 15. August 2022 bekannt gegeben werden und voraussichtlich zwischen 1,5 und 5 Cent/kWh betragen.
Die ab dem 1. Oktober 2022 geltende Umlage wird vom Marktgebietsverantwortlichen THE gegenüber den sogenannten Bilanzkreisverantwortlichen erhoben, die diese dann – je nach Ausgestaltung der Vertragsbedingungen – an ihre privaten und gewerblichen Kunden weiterreichen können. Die Umlage soll monatlich abgerechnet und potenziell alle drei Monate angepasst werden. Weitere Informationen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Form von Fragen und Antworten zur Gasumlage zur Sicherung der Gas- und Wärmeversorgung zusammengestellt.
Die Handwerksorganisation wird sich dafür einsetzen, dass eine Kostenüberwälzung gerade auch für diejenigen Betriebe in der Wertschöpfungskette möglich wird, die Leistungen aufgrund längerfristiger Verträge mit der öffentlichen Hand erbringen. Hier sind wir bereits in Gesprächen mit dem BMWK, um darauf hinzuwirken, dass öffentliche Auftraggeber willens sind und finanziell in die Lage versetzt werden, Preissteigerungen auch für ihre Verträge zu akzeptieren.
Die mit der Umlage seitens der Politik verfolgte Argumentation zur Verhinderung von Insolvenzen bei den Gasversorgern muss auch für Handwerksbetriebe auf der nächsten Ebene der Wertschöpfungskette gelten. Auch werden wir uns dafür einsetzen, dass es bei der Gasumlage zu keiner Benachteiligung des Handwerks gegenüber der Industrie kommt.
Vor dem Hintergrund der gerade auch mit der Umlage einhergehenden steigenden Energie-kosten, kann den Handwerksbetrieben empfohlen werden, sich bei den Transferpartnern der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) nach einer Energieberatung zu erkundigen. Im Zuge einer solchen maßgeschneiderten und niederschwelligen MIE-Beratung können unmittelbar Energieeinsparmöglichkeiten identifiziert werden, die dann gehoben werden können. Durch die Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz kann die Energiekostenbelastung gesenkt werden.
10.08.2022