Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
Die Finanzministerien der Länder haben die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 öffentlich bekannt gemacht.
Somit sollen die elektronischen Formulare zur Feststellung des Grundsteuerwerts ab dem 01. Juli 2022 über „Mein Elster“ bereitgestellt werden. Maßgebend für die persönliche Erklärungspflicht sind die Verhältnisse am 01. Januar 2022.
Die Abgabefrist dieser Erklärung wäre der 31. Oktober 2022.
12.04.2022