shutterstock/M. Schuppich

Zum 1. Januar 2022 sind alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu zu bewerten, damit die Grundsteuer auf Grundlage aktueller Verhältnisse festgesetzt werden kann. Zu diesem Stichtag wird erstmalig der sog. Grundsteuerwert ermittelt. Nach jeweils sieben Jahren erfolgt die nächste turnusmäßige Feststellung des Grundsteuerwerts.

Hintergrund für die Neubewertung ist ein Urteil desBundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, das die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte. Der Gesetzgeber änderte daraufhin 2019 die Berechnungsmethode.

Als Bewertungsverfahren stehen das Bundes- und das Flächenmodell zur Verfügung, wobei sich die meisten Bundesländer (darunter auch Sachsen mit kleinen Abweichungen bei der Höhe der Steuermesszahlen) für das Bundesmodell entschieden haben. Die „neue“ Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 zu zahlen - bis dahin wird die Grundsteuer auf Basis der bisherigen Grundlagen weiter erhoben.

Was nun genau auf die Grundstückseigentümer zukommt, können Sie in folgenden Beitrag nachlesen.

Ansprechpartner in der Handwerkskammer: Silvia Nestler | 0371 5364-245 | .

 

Online-Informationsveranstaltung am 09.07.2022!

Um sich einen umfassenden Überblick über die Regelungen und Anforderungen verschaffen zu können, bietet die Handwerkskammer Chemnitz gemeinsam mit dem Finanzamt Chemnitz-Süd am 9. Juli von 9 bis 12 Uhr eine Onlineveranstaltung an, bei der Sie neben ausführlichen Informationen rund um das Verfahren auch Hilfe beim Ausfüllen der Erklärung erhalten sowie die Chance haben, konkrete Fragestellungen vorzubringen. Anmeldung über den Termineintrag im Veranstaltungskalender.

 

03.06.2022