shutterstock/Mo Photography Berlin

Verlängerung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld

Die Änderungen des Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetzes wurden am 25.03.22 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit werden folgende Regelungen bis zum 30. Juni 2022 verlängert:

  • Anrechnungsfreiheit von Entgelt aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs,
  • erhöhtes Kurzarbeitergeld bei längerer Bezugsdauer,
  • verringertes Mindesterfordernis von 10 % als Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld,
  • Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden als Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld,
  • Ausweitung der maximalen Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum 30. Juni 2022 rückwirkend zum 1. März 2022,
  • Einführung einer Verordnungsermächtigung, die die Bundesregierung bis zum 30. September 2022 zur Verlängerung dieser Regelungen ermächtigt.

 

29.03.2022