Verlängerung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld
Die Änderungen des Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetzes wurden am 25.03.22 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit werden folgende Regelungen bis zum 30. Juni 2022 verlängert:
- Anrechnungsfreiheit von Entgelt aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs,
- erhöhtes Kurzarbeitergeld bei längerer Bezugsdauer,
- verringertes Mindesterfordernis von 10 % als Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld,
- Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden als Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld,
- Ausweitung der maximalen Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum 30. Juni 2022 rückwirkend zum 1. März 2022,
- Einführung einer Verordnungsermächtigung, die die Bundesregierung bis zum 30. September 2022 zur Verlängerung dieser Regelungen ermächtigt.
29.03.2022