Zuwendungen für Mitarbeitende
Mehr Netto vom Brutto – Sachbezüge wie bspw. Tankkarten oder verschiedene Gutscheinkarten stellen für Unternehmen abseits der klassischen Lohnerhöhung eine tolle Möglichkeit dar, die Motivation und Bindung der eigenen Mitarbeitenden positiv zu beeinflussen. Gut zu wissen: ab 2022 erhöht sich die Freigrenze der monatlich möglichen Sachbezüge von 44€ auf 50€ - bis zu diesem Betrag sind die Bezüge steuer- und sozialversicherungsfrei.
Neben Sachbezügen eröffnen sich für Unternehmen auch noch weitere, unterschiedlichste Möglichkeiten den Mitarbeitenden steuerfreie Zuwendungen zukommen zu lassen. Zu beachten ist dabei: nicht jede Maßnahme passt für jedes Unternehmen. Darüber hinaus sind auch nicht alle Zuwendungen steuerfrei – bspw. nachträgliche Kostenerstattungen fallen unter Umständen nicht in die Kategorie.
Es empfiehlt sich, die Bandbreite möglicher Maßnahmen genau zu betrachten und überlegt auszuwählen.
Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer Chemnitz:
Julia Berger | 0371 5364-211 |
10.01.2022