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Fachkräfteeinwanderungsgesetz überarbeitet

Neben der Aktivierung des inländischen Arbeits- und Fachkräftepotentials, spielt auch der Zuzug internationaler Fachkräfte für den regionalen Arbeitsmarkt eine entscheidende Rolle. Um das Einwanderungsrecht in Deutschland zu modernisieren, hat die Bundesregierung schon 2021 ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Durch das nun veröffentlichte, neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Fachkräfte mit Berufsausbildung und Personen mit berufspraktischen Kenntnissen – zumindest teilweise – leichter aus Drittstaaten nach Deutschland einwandern. Das neue Gesetz besteht aus mehreren Teilen und wird ab November 2023 sukzessive in Kraft treten.

Die Plattform make-it-in-germany hat für Unternehmen eine Übersichtsseite erstellt, um die wichtigsten neuen Regelungen in kompakter Form vorzustellen. Die Informationen finden Sie hier.

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    • André Pollrich, 0371 5364-269,
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    • Fachinformationszentrum Zuwanderung, u.a. in Chemnitz
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11.09.2023