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Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Welche Unternehmen bis zu welchem Zeitpunkt eine interne Meldestelle einrichten müssen, welche Verstöße überhaupt gemeldet werden können und was das Gesetz für die Praxis bedeutet, zeigen dieser DHZ-Beitrag [Link zu www.deutsche-handwerks-zeitung.de] und ein Leitfaden des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. [Link zu www.zdh.de]

29.06.2023