Kurzarbeit im Baugewerbe (außerhalb von Saison-Kurzarbeit)
Durch viele Stornierungen bzw. ausbleibende neue Aufträge im Bereich des Baugewerbes ist die Auftragslage derzeit kritisch. Soweit der konjunkturelle Einbruch im Hochbau noch einige Zeit andauert, ist zu erwarten, dass auch die Ausbauhandwerke betroffen sein werden.
Die vergangenen Krisen haben gezeigt, dass einmal verlorene Fachkräfte nicht wieder zurückkommen. Um Kündigungen zu verhindern, beantragen Handwerksbetriebe daher zur Überbrückung des Arbeitsausfalls oftmals Kurzarbeitergeld.
Dabei kann es zu Ablehnungsbescheiden seitens der zuständigen Arbeitsagenturen kommen, wenn die wirtschaftlichen Gründe nicht ausreichend dargestellt sind. Um unnötige Verzögerungen oder gar Rechtsstreit zu vermeiden, wird bei jedem Erstantrag ein individuelles Prüfgespräch der Arbeitsagentur mit dem antragstellenden Betrieb obligatorisch durchgeführt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier im Merkblatt.
Ansprechpartnerin der Handwerkskammer Chemnitz: Rechtsberaterin Bettina Gogolla | | 0371-5364-244
05.09.2023