Mit sofortiger Wirkung können bis auf Weiteres in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Programm GRW RIGA keine Anträge mehr gestellt werden.
Hintergrund ist die geltende haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 und die ungewisse Ausgestaltung des Bundeshaushaltes 2024.
Bereits zugesagte Investitionszuschüsse sind von der Sperre nicht betroffen. Auszahlungsanträge werden weiterbearbeitet.

Weitere Hinweise zum Förderprogramm finden Sie hier.

01.12.2023