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Wozu dient das Wettbewerbsregister?

Das Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern (Wasser, Gas, Elektrik usw.)  und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren Informationen zur Verfügung, die es den Auftraggebern ermöglichen, zu prüfen, ob ein Unternehmen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte von dem Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann.

Für Auftraggeber besteht ab bestimmten Auftragswerten die Pflicht zur Abfrage des Wettbewerbsregisters. Besteht keine Pflicht zur Abfrage, können Auftraggeber auch auf freiwilliger Basis Daten abfragen.

Auch Strafverfolgungs- und Bußgeldbehörden sind zur Mitteilung registerrelevanter Entscheidungen an das Bundeskartellamt verpflichtet.

Was ist die rechtliche Grundlage?

Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung und den Betrieb des Wettbewerbsregisters finden sich im Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und in der Wettbewerbsregisterverordnung (WRegV).

Wo wird das Wettbewerbsregister geführt?

Das Wettbewerbsregister wird beim Bundeskartellamt als elektronische und bundeseinheitliche Datenbank geführt.

Wer muss sich im Wettbewerbsregister registrieren?

Die Abfrage beim Wettbewerbsregister setzt eine Registrierung voraus. Registrieren können sich nur die Behörden, die nach dem WRegG mitteilungspflichtig sind, bzw. öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber, die nach dem WRegG abfrageverpflichtet, bzw. –berechtigt sind.

Wo finde ich weitere Hinweise?

Für Nutzer des Wettbewerbsregisters stellt das Bundeskartellamt auf seinen Webseiten aktualisierte Leitfäden für Nutzer zur Verfügung. Ab sofort abrufbar sind ein überarbeiteter Leitfaden für die Registrierung von projektbezogenen Auftraggebern (externer Link zum Bundeskartellamt) nach § 99 Nr. 4 GWB sowie ein aktualisierter allgemeiner Nutzerleitfaden (externer Link zum Bundeskartellamt) für Abfragen im Wettbewerbsregister von nicht-projektbezogenen Auftraggebern dort zu finden.

30.11.2023