Im Magazin-Beitrag vom 26.02.2024 hatten wir informiert, dass das Portal sv.net nicht, wie ursprünglich geplant, am 29. Februar abgeschaltet wird, sondern darüber hinaus weiter genutzt werden kann, um etwaige Probleme beim Übergang von sv.net zum neuen SV-Meldeportal zu vermeiden. Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net wird nun endgültig zum 30. Juni 2024 abgeschaltet. Ab dem 1. Juli 2024 steht dann nur noch das SV-Meldeportal als Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen sowie dem Abruf der eAU nach § 95a SGB IV zur Verfügung.

Die Nutzung der elektronischen Ausfüllhilfe ist freiwillig. Für Unternehmen und Betriebe, die diese nutzen wollen, ist eine zeitnahe Anmeldung beim SV-Meldeportal dringend zu empfehlen.

Viele nützliche Links, FAQs und Hinweise zum SV-Meldeportal finden Sie auf der Website der BDA (siehe grüner Kasten), die regelmäßig aktualisiert wird.

24.06.2024