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Wie bereits berichtet, werden ab 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge bzw. Fahrzeugzüge über 3,5 Tonnen bis unter 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tZGm) auf Bundesstraßen und Autobahnen mautpflichtig.

Der Handwerksorganisation hatte sich frühzeitig mit Hinweisen für praxisgerechte Interpretationen an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie an das Bundesamt für Logistik und Mobilität gewandt. Besonders im Fokus stand dabei die Frage, welche Fallgruppen unter die mautbefreiende Handwerkerausnahme fallen. Zahlreiche Spezialfälle in einzelnen Gewerken wurden im Dialog geklärt. Klarstellungen betreffen u.a. die Einbeziehung von Fahrten zur Zwischenbearbeitung, zum Verbringen von Abfallmaterialien (u.a. im Bau und Ausbau), zur Abholung und zum Rücktransport von zu reparierenden Fahrzeugen durch das Kfz-Handwerk und Leerfahrten im Zusammenhang mit handwerklichen Tätigkeiten in die Ausnahmeregelung.

Seit März 2024 besteht die Möglichkeit für Handwerksbetriebe sich auf einem Portal von Toll Collect vorab für die Ausnahme anzumelden. Eine Voranmeldung ist ausdrücklich nicht vorgeschrieben, aber vereinfacht alle weiteren Prozesse deutlich. Eine zusammenfassende FAQ von Toll Collect finden Sie hier.

Handreichungen des ZDH mit ersten ergänzenden Anhängen und zum derzeitigen Stand nutzen Sie gerne für eine erweiterte Information. Da sich noch einige Punkte in Klärung befinden, werden in Zukunft weitere Texte für Spezialfälle folgen. Weitere Informationen zu dem Thema und eine ausführliche Übersicht zur Handwerkerausnahme finde Sie hier: LKW-Maut | ZDH

 

Ansprechpartner in der Handwerkskammer Chemnitz:
Robert Strieter | 0371 5364-245 |

07.06.2024