Neuerungen der Maut
Der Bundesrat hat eine Reihe bedeutender Verkehrsgesetze verabschiedet, welche zum Teil schon in Kraft getreten sind. Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen wurde ausgeweitet und seit dem 1. Dezember 2023 ein CO2-Aufschlag eingeführt, welcher den Schadstoffausstoß von Fahrzeugen stärker berücksichtigen soll.
Ab Juli 2024 tritt eine weitere maßgebliche Änderung in Kraft. Die Gebührenpflicht (Maut) gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG), soll fortan auch für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen erhoben werden. Bisher traf die Gebührenpflicht nur Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen.
Handwerksbetriebe sollen von der Maut ausgenommen werden. Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug über 3,5 Tonnen bis 7,49 Tonnen von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind, oder wenn es handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden. Die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen alle in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführten Berufe sowie in Deutschland anerkannte Ausbildungsberufe, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist. Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe.
Seit 13.03.2024 ist auf der Website: www.toll-collect.de eine Meldung von Fahrzeugen für die Handwerkerausnahme möglich. Weiterhin kann eine Beratung bei Toll-Collect oder der SVG Bundeszentralgenossenschaft in Anspruch genommen werden.
Für weitere Auskünfte sowie die Anmeldung zur Teilnahme an Online-Seminaren zum Thema finden Sie Informationen auf:
Ansprechpartner in der Handwerkskammer Chemnitz:
Robert Strieter | 0371 5364-245 |
21.03.2024