AMH

Ein Handwerksbetrieb schließt mit einem Verbraucher einen Vertrag. Für die Erledigung des Auftrags kauft der Handwerksbetrieb Material von einem Händler. Der Handwerker baut das Material beim Verbraucher ein oder bringt das Material an. Dabei kann es vorkommen, dass erst nach dem Einbau, Anbau oder sonstiger Bearbeitung des Materials festgestellt wird, dass es mangelhaft ist und ausgetauscht werden muss. In diesen Situationen haben Handwerksbetriebe neben dem Anspruch auf Materialersatz auch einen Aufwendungsersatzanspruch hinsichtlich der Aus- und Einbaukosten gegen den Händler.

Das Format Praxis Recht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks bietet einen allgemeinen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte.

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Ansprechpartner in der Handwerkskammer Chemnitz: Rechtsberater Robert Strieter | | 0371 5364-245

30.04.2024