Sachsen führt das Programm "Regionales Wachstum" fort
Das sächsische Kabinett hat am 4. Juli 2023 die Förderrichtlinie Regionales Wachstum beschlossen. Die Medieninformation des Wirtschaftsministeriums (SMWA) finden Sie hier. Ab sofort können Förderanträge über das Förderportal gestellt werden.
Jetzt anmelden: Webinare zum Förderprogramm "Regionales Wachstum"
2024 veranstaltet die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - mehrere Webinare zum Förderprogramm Regionales Wachstum. Darin geben wir Ihnen einen Überblick über das Förderprogramm, gehen mit Ihnen die Beantragung im Förderportal durch und beantworten Ihre Fragen. Melden Sie sich jetzt für einen der Termine an. Wir freuen uns auf Sie!
- Folgende Investitionsvorhaben können gefördert werden:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen
- Grundlegende Änderungen des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
- Der Investitionszuschuss wird für Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Anlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) gewährt.
Hinweis: Das Unternehmen bzw. das Investitionsvorhaben muss einen Beitrag sowohl zur ökologischen als auch zur sozialen Nachhaltigkeit im Sinne der Förderrichtlinie leisten.
Ansprechpartnerin zum Thema ökologische Nachhaltigkeit in der HWK Chemnitz:
Steffi Schönherr, 0371-5364-240,
19.02.2024