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Die amtliche Statistik bietet für das Online-Meldeverfahren gemäß § 11a Bundesstatistikgesetz neben dem IDEV-Verfahren (Internet-DatenErhebung im Verbund) auch das sog. e.CORE-Verfahren an. Dabei handelt es sich um eine Schnittstelle zum betrieblichen Rechnungswesen, die eine grundsätzlich automatisierte Datengewinnung für ein berichtspflichtiges Unternehmen (Melder) sowie eine automatisierte Datenübermittlung der zur jeweiligen amtlichen Statistik zu meldenden Angaben gestattet. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, entfällt beim e.CORE-Verfahren das manuelle Ausfüllen des Erhebungsbogens, wodurch sich der konkrete Meldeaufwand für das Unternehmen erheblich reduziert. Nähere Informationen zum e.CORE-Meldeverfahren finden sich unter:

https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/informationen/melden-ueber-core-119

Vielleicht konnten Sie die Vorteile dieses e.CORE-Verfahren im Rahmen Ihrer Meldungen zur „Monatlichen Verdienststatistik“ an das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen oder ggf. auch bei einer anderen gesetzlichen Berichtspflicht an die amtliche Statistik bereits nutzen? Gegenwärtig melden beispielsweise über 80 Prozent der monatlich zur amtlichen Verdiensterhebung berichtspflichtigen sächsischen Betriebe schon über dieses Verfahren direkt aus dem betrieblichen Rechnungswesen an das Statistische Landesamt.

Die Möglichkeit, eine Meldung mittels dieses e.CORE-Verfahrens weitgehend automatisiert abzugeben, besteht bei einer Reihe von amtlichen statischen Erhebungen. Für einen Großteil dieser Erhebungen liegen nachnutzbare Softwaremodule vor, die von verschiedenen Softwarefirmen angeboten werden (vgl. https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/informationen/liste-der-softwareanbieter-3872).

Für andere Statistiken gibt es die Möglichkeit, eine Meldung an die amtliche Statistik mittels der sog. CORE-Webanwendung zu liefern. Über diese Webanwendung können die Daten vom Melder im XML-Lieferdatenformat DatML/RAW an den gemeinsamen e.CORE-Dateneingang der statistischen Ämter automatisiert übermittelt und von dort dann an das zuständige Statistische Amt weitergeleitet werden (vgl. https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/informationen/ core-webanwendung-836).

Im Rahmen eines Webinars, dass voraussichtlich Ende August dieses Jahres durchgeführt wird, besteht die Möglichkeit, die Vorzüge dieses Meldeverfahrens von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der amtlichen Statistik erläutert zu bekommen. Dieses Webinar richtet sich vorrangig an Melder im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes, des Bereichs Handel, Gastgewerbe und Dienstleistungen bzw. aus dem Beherbergungsgewerbe sowie an Melder zur Außenhandelsstatistik. Die Details zu den im Rahmen des geplanten Webinars betrachteten amtlichen Statistiken entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht.

Wenn wir Ihr Interesse für dieses weitgehend automatisierte Meldeverfahren wecken konnten bzw. Sie Fragen zu diesem Verfahren haben, dann melden Sie sich bitte bis zum 30.05.2025 bei den Kollegen des Statistischen Landesamtes Sachsen, u. a.:

  • Frau Hoffmann – Referatsleiterin 31 – Datenerhebungen Konjunktur- und Strukturstatistiken (Tel. +49 3578 33-3100) bzw.
  • Herr Dr. Speich – Abteilungsleiter 3 – Wirtschaft (Tel. +49 3578 33-3000).

16.04.2025