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Jörg Dittrich zur Forderung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages nach mehr Investitionen in den Straßen- und Brückenbau:

„Aus Sicht des Handwerks kommt Sachsens Landesregierung nicht umhin, mittel- und langfristig deutlich mehr Mittel für Werterhaltung und Sanierung von Straßen und Brücken im Freistaat aufzuwenden.

Insofern können wir den Appell des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, angesichts der vom Land für 2023 und 2024 erwarteten Steuermehreinnahmen in Höhe von voraussichtlich 1.325 Millionen Euro deutlich mehr Mittel in  Straßen und Brücken zu investieren, nur mit Nachdruck bekräftigen. Finanzielle Spielräume sind offenbar gegeben.

Besonderen Wert legen sollte die Landesregierung diesbezüglich vor allem auf die Unterstützung von Kommunen im ländlichen Raum. Kommt es hier doch in besonderem Maße auf eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur an,  wenn auch kleinere Städte und Gemeinden bei der Ansiedlung von Unternehmen aus Handwerk und Mittelstand, von jungen Familien sowie von kulturellen Einrichtungen gegenüber Großstädten nicht ins Hintertreffen geraten sollen.

Aus diesem Grund plädiert auch der Sächsische Handwerkstag dafür, ein tragfähiges Konzept zum langfristigen Erhalt einer leistungsfähigen kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Freistaat zu erarbeiten.“   

11. Januar 2022

Zur Forderung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages nach mehr Investitionen in den Straßen- und Brückenbau erklärt auch der Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes des Sächsischen Straßenbaugewerbes, Steffen Hinz:

„Auch aus Sicht des sächsischen Straßenbaugewerbes kommt Sachsens Landesregierung nicht umhin, mittel- und langfristig deutlich mehr Mittel für Werterhaltung und Sanierung von Straßen und Brücken im Freistaat aufzuwenden. Vor dem Hintergrund des stetig wachsenden kommunalen Investitionsstaus in allen Bereichen der Infrastruktur muss der Freistaat entschieden handeln und die Kommunen in ihren Investitionsaufgaben unterstützen. Gerade bei der Förderung des kommunalen Straßen- und Brückenbaus darf es nicht bei den Kürzungen im aktuellen Doppelhaushalt bleiben. Schon der Bewilligungsstopp im Frühjahr 2020 stellte sowohl die Kommunen als auch die Bauunternehmen vor große Probleme.

Die ausbleibenden Bewilligungen dringend erforderlicher Investitionsmaßnahmen im Straßen- und Brückenbau während der zurückliegenden Haushaltsperiode haben den Zustand der ohnehin schon stark sanierungsbedürftigen Verkehrsinfrastruktur weiter verschlechtern lassen.

Ausbleibende Investitionen führen nicht nur zu einem exponentiellen Verschleiß am Bestand, verbunden mit einem auf lange Sicht volkwirtschaftlichen Mehraufwand, sondern verhindern zudem die wirtschaftliche Entwicklung durch fehlende, jedoch dringend erforderliche Ausbaumaßnahmen. Gerade im ländlichen Raum ist die Schaffung der essenziellen Rahmenbedingungen für eine leistungsstarke Verkehrsanbindung an Gewerbe- und Industriegebiete ausschlaggebend für potenzielle Investoren.

Insofern können wir den Appell des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, angesichts der vom Land für 2023 und 2024 erwarteten Steuermehreinnahmen in Höhe von voraussichtlich 1.325 Millionen Euro deutlich mehr Mittel in Straßen und Brücken zu investieren, nur mit Nachdruck bekräftigen. Dem kommunalen Straßenbau muss wieder Priorität eingeräumt werden.

Die Kommunen gehören zu den wichtigsten Auftraggebern der regionalen Straßenbauunternehmen. Werden die Aktivitäten im kommunalen Straßenbau aufgrund der desaströsen Mittelbereitstellung weitestgehend eingestellt, würde dies auch zu personellen Verwerfungen in den Unternehmen führen. Die unter massiver Anstrengung aufgebauten personellen Kapazitäten würden so für die sächsische Bauwirtschaft verloren gehen und damit auch in künftigen, wirtschaftlich besseren Zeiten nicht zu Verfügung stehen. Kapazitätsengpässe für die Realisierung der dann mehr als überfälligen Investitionen wären die Folge.

Aus diesem Grund plädiert auch der Landesinnungsverband dafür, ein tragfähiges Konzept zum langfristigen Erhalt einer leistungsfähigen kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Freistaat zu erarbeiten.“

11.01.2022