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Nach der Entscheidung der österreichischen Bundesregierung vom 09.03.2022 wird die Impfpflicht vorübergehend ausgesetzt.

Einreise nach Österreich

Grundsätzlich gilt für die Einreise nach Österreich die 3-G-Regel. Man muss daher einen Impfnachweis, einen Genesungsnachweis oder einen Testnachweis (z.B. PCR-Test oder Antigen-Test) vorweisen.

Ungeachtet dessen, müssen die sonstigen gesetzlich geltenden Einreisebestimmungen nach Österreich (z.B. Visa- und Aufenthaltsbestimmungen) eingehalten werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Innenministeriums oder in den FAQ.

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Der österreichische Nationalrat hat am 20. Januar überwiegend für die Impfpflicht ab 01. Februar 2022 gestimmt und diese nun umgesetzt.

Österreich will bis zum Herbst einen hohen Immunitätsgrad in der Bevölkerung erreichen um sicherzustellen, dass bei einer möglichen kommenden Corona-Welle keine restriktiven Maßnahmen mehr erfolgen müssen.

Jeder Österreicher über 18 Jahren muss sich ab Februar impfen lassen. Nur wer genesen ist, schwanger oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann, ist davon ausgenommen. Es wird bis 15. März eine Übergangsfrist geben, damit jeder die Möglichkeit bekommt, sich vollständig impfen zu lassen. Die Regierung plant, ab Mitte März Geldstrafen in Höhe von bis zu 3.600,00 Euro gegen Impfverweigerer zu verhängen.

Inwieweit sich die bevorstehende Impfpflicht auf Entsendungen und mögliche Auslandsaufträge auswirken wird, kann im Moment noch nicht gesagt werden. Die Einreise ist aktuell ohnehin auf Geimpfte und Genesene (2G) beschränkt. Wer nicht geboostert ist, muss zusätzlich einen negativen PCR-Test vorlegen. Die entsprechende Einreiseverordnung gilt derzeit bis zum 28. Februar 2022.

Ansprechpartner in der Handwerkskammer: Andrea D'Alessandro, 0371 5364-203, .

10.03.2022