Das Merkblatt zur A1-Bescheinigung wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aktualisiert. In dem Merkblatt wird darauf hingewiesen, dass eine rechtssichere Auskunft über die Handhabung der A1-Bescheinigung in anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht möglich ist.
Zur Vermeidung von Kontrollrisiken sollte daher nach Auffassung der BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) auch bei kurzfristigen und kurzzeitigen Dienst- und Geschäftsreisen eine A1-Bescheinigung beantragt werden.
>> Merkblatt (pdf)
23.09.2024