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Seit dem 1. Juli 2024 in Tschechien gelten neue Vorschriften für die Meldung von Arbeitnehmerentsendungen zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung. Zur Vereinfachung des Entsendeverfahrens wurden die in einem neuen Registrierungsportal einzutragenden Angaben auf ein Mindestmaß reduziert.

 

Detailliertere Informationen finden Sie bei Bayern Handwerk International - BHI auf der Webseite und in dem aktualisierten Leitfaden zu Tschechien.

22.07.2024