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Ab dem 17. März 2025 werden alle Meldungen für die Entsendung von Arbeitnehmern in die Schweiz zentral über das neue Portal EasyGov.swiss abgewickelt. Dieser Schritt markiert einen wichtigen Fortschritt in der Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und soll Unternehmen die Meldung ihrer Mitarbeiter erleichtern.

Vereinfachter Meldeprozess mit Unternehmensprofilen

Obwohl der eigentliche Meldeprozess im Wesentlichen gleich bleibt, bringt das neue Portal eine wesentliche Neuerung mit sich: Jedes Unternehmen erhält ein eigenes Profil. In diesem Profil können berechtigte Personen gemeinsam auf alle Meldungen und erfassten Daten zugreifen. Dies fördert die Zusammenarbeit und sorgt für einen besseren Überblick.

Wichtige Schritte für Unternehmen und Selbstständige

Unternehmen mit Sitz in der EU, der EFTA oder dem Vereinigten Königreich müssen sich auf EasyGov.swiss registrieren. Im Zuge der Registrierung ist es erforderlich, eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zu beantragen. Diese UID ist nicht mit der Umsatzsteuer-ID zu verwechseln und dient der eindeutigen Identifizierung des Unternehmens im Schweizer Verwaltungssystem.

Erste Anmeldung und Datenübertragung: Sorgfalt ist gefragt!

Bei der erstmaligen Nutzung des Portals haben Unternehmen die Möglichkeit, ihr bestehendes Meldeprofil zu importieren. Dieser Datenmigrationsprozess erfolgt automatisch. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass hierfür der Benutzername und der Zugriff auf die im Meldeprofil hinterlegte E-Mail-Adresse erforderlich sind. Ohne diese Informationen geht der Zugriff auf archivierte Meldebestätigungen und erfasste Arbeitnehmerdaten verloren.

Hinweis: Pro Unternehmensprofil ist nur ein einmaliger Datenimport möglich. Daher ist es ratsam, vorab alle relevanten Daten zu sichern.

EasyGov.swiss: Ihr zentraler Zugang zu Behördendiensten

Nach erfolgreicher Freischaltung des Unternehmensprofils finden Sie auf EasyGov.swiss alle Informationen zum Meldeverfahren sowie zu weiteren Behördendiensten. Das Portal dient als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Ab dem 17. März 2025: Meldungen nur noch über EasyGov.swiss
  • Unternehmensprofile ermöglichen gemeinsame Datennutzung
  • UID-Beantragung für EU-, EFTA- und UK-Unternehmen erforderlich
  • Datenmigration: Benutzername und E-Mail-Zugriff wichtig
  • Einmaliger Import, daher Datensicherung ratsam

28.03.2025