Geförderte Photovoltaik-Speicher: Drosselung der Einspeisung aufgehoben
Für Empfänger einer sächsischen Förderung für Photovoltaik-Anlagen mit Speicher entfällt ab dem 13. Oktober 2022 die auf 50 Prozent beschränkte Einspeisung von selbstproduziertem Strom. Dies hat Sachsens Energieministerium entschieden. Profitieren werden Zuwendungsempfänger, bei denen die fünfjährige Zweckbindung noch nicht abgelaufen ist. Bei technischen Fragen zur Einstellung der Anlage sollten sich die Zuwendungsempfänger an einen Elektroinstallationsbetrieb wenden. Mehr...
Quelle: sachsen.de
02.11.2022