Flyer informiert über die Pflichten für Handwerksbetriebe nach dem Verpackungsgesetz
Das Verpackungsgesetz betrifft alle Handwerksbetriebe, die Waren verpacken und an Dritte weitergeben. Mithilfe dieses Flyers können Sie prüfen, ob Sie in Ihrem Betrieb genutzte Verpackungen bei einem dualen System anmelden müssen, welche weiteren Verpflichtungen zu erfüllen sind und wie Sie mit Verpackungen umgehen, die nicht bei einem dualen System anzumelden sind.
Seit dem 1. Januar 2019 müssen systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei einem dualen System angemeldet und der Hersteller bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZVSR) registriert sein. Eine Übersicht aller registrierten Hersteller und Marken stellt die ZVSR im Register LUCID unter www.verpackungsregister.org bereit.
Flyer "Das Verpackungsgesetz - Systembeteiligung und Registrierung" (ZDH)
Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer Chemnitz
Steffi Schönherr, 0371 5364-240,
25.07.2022