freepik/kjpargeter

Ab sofort neue Regelungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – bis 14.08. gelten für Einzelmaßnahmen noch günstigere Konditionen

Kurzfristig zum 28. Juli gibt es bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neue Regeln. Für einzelne Maßnahmen sinken die Fördersätze zum Teil erheblich. Für das gesamte Förderprogramm steigen jedoch die verfügbaren Mittel, so stehen für Sanierungsförderungen nun 12 - 13 Mrd. Euro pro Jahr zur Verfügung. Zum Vergleich: 2021 wurden etwa 8 Mrd.  Euro für Sanierungen ausgegeben.

Neu ist unter anderem, dass die KfW nur noch Komplettsanierungen fördert und dafür zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen bereitstellt.

Sogenannte Einzelmaßnahmen, also z. B. die Dämmung von Außenwänden, der Tausch von Fenstern oder die Erneuerung der Heizung, werden ab sofort nur noch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Zuschüssen zwischen 10 % und max. 40 % gefördert. Die bisherige Förderung von Gasheizungen in Verbindung mit Erneuerbaren Energien entfällt komplett. Stattdessen wird ein Heizungstausch-Bonus in Höhe von 10 % bei mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen gewährt, wenn dabei auch ein Energieträgerwechsel erfolgt.

Günstige Konditionen für Einzelmaßnahmen durch Antragstellung bis 14. August sichern!

Die reduzierten Fördersätze für Einzelmaßnahmen des BAFA gelten erst ab dem 15. August. Bis dahin können die bisherigen Konditionen durch eine zeitnahe Antragstellung gesichert werden. Die Umsetzung der Maßnahmen muss dann innerhalb von 2 Jahren nach Bewilligung erfolgen.


Informationen der KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Informationen des BAFA: Neuerungen ab 15.08.22

Informationen des BMWK: BEG - Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

 

Kontakt und Ansprechpartnerin:
Steffi Schönherr, Tel.: 0371 5364-240, E-Mail:

03.08.2022