Registrierungspflichten nun für alle Verpackungen
Ab dem 1. Juli 2022 gilt in Deutschland die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungen. Verpackte Ware darf ab diesem Datum in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht nicht bis dahin nachgekommen ist.
Ab dem 4. Mai 2022 startet der neue Registrierungsprozess und Sie können sich auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht registrieren.
Für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht müssen keine Datenmeldungen zu den Verpackungsmengen abgegeben werden. Doch es bestehen auch hier Pflichten: Welche Rücknahme- und Verwertungspflichten für Unternehmen gelten, die Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht in Verkehr bringen, entnehmen Sie bitte § 15 Verpackungsgesetz.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Pflichten nach dem Verpackungsgesetz haben, stehen Ihnen hier verschiedene Hilfestellungen zur Überprüfung bereit.
Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer Chemnitz:
Steffi Schönherr, Tel.: 0371 5364-240,
30.03.2022