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Was ist drin im Stoff?

Richtige Kennzeichnung und Sicherheit von Textilien

Zahlreiche Handwerksbetrieb produzieren textile Erzeugnisse von einzelnen Accessoires bis hin zu kompletten Kleidungsstücken. Wer gewerblich Kleidung verkauft, muss angeben, was alles »im Stoff« drin ist. Die Textilkennzeichnungspflicht gilt, sobald auch hobbymäßig genähte, gestrickte oder gestickte Teile verkauft werden. Textilunternehmen müssen deshalb immer angeben, welche Materialien zur Herstellung verwendet wurden und in welchem Verhältnis diese zueinanderstehen. Zusätzlich sind weitere Informationen Notwendig zum Beispiel Waschtemperatur und Pflegehinweise. Es ist in erster Linie eine Frage des Verbraucherschutzes, Etiketten für Kleidung mit Pflegeanleitungen aufzuwerten, gleichzeitig aber auch ein Beitrag zur Nachhaltigkeit. Der Aspekt der Sicherheit kommt insbesondere bei Kinderkleidung zum Tragen. So praktisch Knöpfe, Kordeln und Zugbänder an Kleidung auch sind, für Kinder können sie schnell zur Falle werden. Daher gelten spezielle Anforderungen.

Die Anforderungen des Verbraucherschutzes an die Kennzeichnung von Textilien und an die Sicherheit von Kinderkleidung hat das sächsische Wirtschaftsministerium in einem Flyer gebündelt. Der Infoflyer ist nicht nur für Firmen gedacht, sondern richtet sich ebenso an alle Verbraucherinnen und Verbraucher und ist unter folgendem Link zu finden.

https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/40653

 

Die Handwerkskammer Chemnitz unterstützt Sie gern. Ihr Ansprechpartner für Rückfragen ist: Felix Elsner, Beauftragter für Innovation und Technologie, Tel. 0371/5364-310, E-Mail:

20.09.2022